Darüber hinaus konkretisiert das ProdSG für den deutschen Markt Sprachvorgaben für Produktinformationen in der GPSR. Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Ebenso wurden die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden (MÜB) ausgeweitet. Erstens kann die Behörde gegen Anbieter von Online-Marktplätze vorgehen, die gefährliche Produkte anbieten und sie dazu veranlassen, entsprechende Inhalte zu entfernen, mit Warnhinweisen zu versehen oder den Zugang zu den Inhalten komplett zu unterbinden. Zweitens kann die MÜB Ausstellern untersagen, (noch) nicht rechtskonforme Produkte auszustellen, wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Die Vorschriften erfassen zahlreiche Verbraucherprodukte wie etwa Elektrogeräte, Spielwaren und Fahrräder.
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