Nordrhein-Westfalen führt Commercial Courts ein

Das Landeskabinett in Düsseldorf hat die Verordnung über die Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers gebilligt. Am 1. April wird Justizminister Dr. Benjamin Limbach die entsprechende Verordnung unterzeichnen.
vom 14. März 2025
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„Von einem „Meilenstein auf dem Weg zu einer spezialisierten Justiz“ sprach Limbach anlässlich der Bekanntgabe. Das schaffe „optimale Prozessbedingungen“ für die Unternehmen. „Durch die Spezialisierung könnten Richterinnen und Richter wirtschafsrechtliche Verfahren schnell und effizient fördern und damit noch besser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr gewährleisten.“ Noch im April 2025 wird am Oberlandesgericht Düsseldorf der Commercial Court eingerichtet, der über Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro entscheidet – vorausgesetzt, die beteiligten Unternehmen einigen sich auf das OLG als erste Instanz. An den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln nehmen die Commercial Chambers ihre Arbeit auf. Dort werden dann künftig wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aus den genannten Bereichen bereits ab einem Streitwert in Höhe von 5.000 Euro verhandelt, wenn die Parteien Englisch als Verfahrenssprache wählen.

 

Ampelkoalition öffnete die Türen zu den Commercial Courts

Möglich macht die Einrichtung der Gerichte mit internationalem Flair das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit, das noch die alte Bundesregierung unter Federführung des damaligen Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann initiiert und verabschiedet hatte. Seinerzeit hatten im Bundestag bis auf die AfD und Die Linke alle Parteien für dieses Gesetz gestimmt. Dr. Thorsten Lieb, damals stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, sprach nach der Annahme des Gesetzesentwurfes im Bundestag von einem „wichtigen Schritt“ für den Justizstandort Deutschland, mit dem das „kooperative Wettbewerbsverhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Staatsgerichtsbarkeit gestärkt“ werde. Mit dem Gesetz gelinge es, „international auf Augenhöhe insbesondere mit Großbritannien und den Niederlanden zu kommen“.  

 

Copyright Bild: Thanks to Feyza Yildirim on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

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