Anfang Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge sind rund 30.000 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, neue, verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dafür müssen sie sich künftig als NIS-2-Einrichtungen registrieren und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI melden. Zu diesem Zweck hat das BSI am 6. Januar 2026 ein neues, zentrales Online-Portal freigeschaltet.
Der Registrierungsprozess erfolgt zweistufig. Im ersten Schritt steht die Anmeldung über den digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) an. Darauf folgt die Registrierung im neuen BSI-Portal. Es wurde als One-Stop-Shop entwickelt, um Unternehmen, Behörden und Institutionen den Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zu erleichtern.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner bezeichnet NIS-2 als „Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes“. Die neue Gesetzgebung verfolgt das Ziel, die Cyberresilienz wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen systematisch zu stärken. Das BSI-Portal solle dabei helfen, gesetzliche Prozesse komfortabel und möglichst unbürokratisch abzubilden und werde fortlaufend weiterentwickelt. „Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland“, betont Plattner.
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