Die Verordnung gilt seit dem 18. Februar 2024 direkt in allen Mitgliedstaaten. Die vollständige Umsetzung steht allerdings noch aus. Ziel ist es, einen Kreislauf für Batterien zu etablieren, der für mehr Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltschutz sorgt. Unter anderem regelt die Verordnung Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Sie sieht zudem eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung ersetzt ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz das bisherige Batteriegesetz. Enthalten sind Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen und zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunale Sammelstellen.
Hohe Anforderungen für Unternehmen
Georgios Chryssos, Vorstand bei der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, warnte davor, den Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung zu beschließen. Er gehe weit über die EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten, meinte er im Rahmen der Sachverständigenanhörung. Vor allem aber fehle es an der Einbindung der Hersteller. Eine Gemeinsame Herstellerstelle, die mit Branchen- und Sachkompetenz etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könnte, sei nicht vorgesehen. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe zudem die geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Dafür müssten mehr als 100.000 Sammelstellen mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden, das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, so Chryssos. Gunther Kellermann, Geschäftsführer Fachverband Batterien im Verband- der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), sieht ebenfalls eine Verschärfung der EU-Verordnung durch nationales Recht, die zwar keinen Batteriehersteller in Deutschland per se benachteilige, aber die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer mache als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsähe. Die EU-Verordnung fordere bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien, die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung allerdings intransparent.
Eindämmung der Brandgefahr
Größere Herausforderungen für Unternehmen erwartet Antje Gerstein, Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit vom Handelsverband Deutschland (HDE), infolge der geplanten Rücknahmepflicht von LV-Batterien und ihrer sach- und brandschutzgerechten Lagerung. Sie begrüße zwar, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel, zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Allerdings müsse es Ausnahmen für sichtbar beschädigte Batterien geben, dafür müssten die Wertstoffhöfe mit geschultem Fachpersonal zuständig sein. Anja Siegesmund, ehemalige Umweltministerin in Thüringen und heute geschäftsführende Präsidentin beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, wies auf das Problem von Bränden durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus hin. Diese Brände gefährdeten die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. Im aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Sie schlug vor, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „gemeinsam zu denken“. Notwendig seien ein integrierter Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. Die Lage sei akut: Der BDE geht von täglich 30 Bränden aus, die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien bewegten sich in hoher dreistelliger Millionenhöhe. Ein zusätzliches Problem sei, dass mittlerweile kaum ein Versicherer bereit sei, die Risiken abzusichern. Der BDE fordere daher ein wirksames Pfandsystem für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie für Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien.
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