Neue Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat diesen am 9. November in erster Lesung beraten.
vom 10. November 2022
image

Jetzt liegt der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung vor. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen zu beschleunigen und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu unterstützen sowie die Nutzung von Windkraft und Biomasse zu verbessern. Daneben möchte sie „energiepolitisch unabhängiger“ werden, wie es in einem Papier des Bundestages heißt.       

  

Ausweitung der Kapazitäten

Bis Ende 2024 ausgesetzt werden soll die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich, außerdem soll es zu einer Lockerung der Anforderungen an die Herkunft der Biomasse kommen. Damit will das Kabinett die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen erhöhen. Die Änderung soll überdies als Basis dienen, überschüssigen Strom aus Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff zu nutzen. Bei hohem Windaufkommen treten aktuell noch Netzengpässe auf. Windenergieanlagen müssen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet werden, was dazu führt, dass nicht die ganze Erzeugungskapazität genutzt werden kann.

 

Änderungen im Baugesetzbuch       

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Erreichen will das Kabinett dies mit der rechtlichen Privilegierung solcher Anlagen. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Sie müssen dann auch nicht den Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- und Flächennutzungspläne vorab anpassen. Ebenso wenig ist künftig die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten notwendig.    

 

Copyright Bild: Imago Images / Hans Blossey

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

FührungohneGrenzen
Führung ohne Grenzen, Mitbestimmung mit
Was passiert, wenn Führungskräfte im Ausland deutsche Mitarbeiter steuern? Das Bundesarbeitsgericht hat die Mitbestimmung in Matrixstrukturen präzisiert....
Vom Datenkonzept zur Umsetzung
Vom Datenkonzept zur Umsetzung
Die regulatorische Last wächst: Berichtspflichten nach CSRD, LkSG oder DORA gehören für Rechtsabteilungen längst zum Alltag. Unternehmen müssen immer neue...
getty-images-qGTymDfxq6A-unsplash_online
Kein Anspruch auf vollständigen Compliance-Bericht
Nach einer internen Untersuchung wollte eine Führungskraft die dazu erstellten Compliance-Berichte vollständig erhalten und berief sich auf die DSGVO....