Nachhaltigkeitsziele bei allen Gesetzgebungsvorhaben

Erstmals liegt in Deutschland ein einheitlicher und ressortübergreifender Standard vor, mit dem Nachhaltigkeitsziele vom Start weg in die praktische Rechtssetzung einbezogen werden können. Die Entwicklung geht auf eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) und des Bundeskanzleramts zurück.
vom 12. Januar 2023
image

Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatten die beiden Gremien Empfehlungen mit dem Ziel ausgearbeitet, die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung zu stärken. Bisher wurden diese laut Angaben des BMJ „lediglich bei der Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen – und eben nicht bereits zu Beginn der Konzeption von Regelungsentwürfen. Eine Orientierung boten Leitlinien und praktische Erfahrungen des BMJ im Rahmen der bisherigen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen in der Gesetzgebungsarbeit.

Orientierung an Vorgaben der Vereinten Nationen

Künftig sollen die Bundesministerien schon bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung – sogenannte Sustainable Development Goals, kurz SDG – der Vereinten Nationen in die Überlegungen einbeziehen. Diese Ziele hat die Weltgemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 vor knapp acht Jahren definiert. Weltweit soll ein menschenwürdiges Leben möglich sein, gleichzeitig sollen aber auch die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft gewahrt werden. Mitumfasst sind ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Handeln danach auszurichten.

Regierung will Transparenz erhöhen

„Die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist ein wichtiger Auftrag für die gesamte Bundesregierung“, betonte Staatssekretärin Dr. Angela Schlunck in einem Statement. Das betreffe gerade auch die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, „denn gute Rechtssetzung ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Entwicklung.“ Im Sinne eines „systemischen Verständnisses“ sollen außerdem Wechselwirkungen zwischen einzelnen Nachhaltigkeitszielen, einschließlich möglicher Interessenkonflikte, mitgedacht werden. BMJ und Bundeskanzleramt versprechen mehr Transparenz: Sie möchten in der Begründung von Regelungsvorschlägen darstellen, wie die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Verbindung stehen.

 

Copyright Bild: Unsplash, Tyler Casey

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251208_News_Mehrarbeitszuschlag_getty-images-unsplash
Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte 
Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrarbeit. Zu dieser Entscheidung gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG)....
251205_News_Spiegel Wirecard_hoch3fotografie-unsplash
Wirecard-Skandal: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Das Magazin DER SPIEGEL hat sich mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Unterlassungsverfügung im Hinblick auf die Berichterstattung über...
251102_News_GEMA OpenAI_Curated Lifestyle_Unsplash
Im Streit um Liedtexte: GEMA erhält Recht gegen Open AI
Im Verfahren der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen Open AI hat das Landgericht München kürzlich sein Urteil verkündet: Indem der US-amerikanische KI-Konzern...