Mögliche KI-Verstöße: Ermittlungen gegen Google

Die Europäische Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Google eingeleitet. Es soll geklärt werden, ob der US-Konzern gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, indem er sich für seine KI-Übersicht an Inhalten Dritter bedient.
vom 12. Dezember 2025
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Wer Google eine Frage stellt, erhält häufig eine KI-generierte Übersicht, die direkt oberhalb der organischen Suchergebnissen erscheint. Dafür verwende Google Content von Urhebern ohne entsprechende Kompensation, so der Vorwurf der Europäischen Kommission. Daher hat das europäische Exekutivorgan ein kartellrechtliches Verfahren gegen den US-Konzern in Gang gesetzt. Im Rahmen der Untersuchung wird außerdem der Frage nachgegangen, ob der Internetriese den Wettbewerb verzerrt, indem er Verlagen und Urhebern von Inhalten unfaire Geschäftsbedingungen auferlegt oder sich selbst privilegierten Zugang zu solchen Inhalten gewährt und damit Entwickler konkurrierender KI-Modelle benachteiligt.

 

KI-getriebene Services 

Konkret nimmt die Europäische Kommission die beiden KI-generierten Services „AI Overviews“ und „AI Mode“ ins Visier. Während die KI-Übersicht eine von Künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung als Antwort auf User-Fragen liefert, beantwortet der AI Mode Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern im Stil eines Chatbots. Um diese Dienste zu betreiben, verletze Google nicht nur Urheberrechte, sondern verweigere Urhebern auch die Möglichkeit, eine solche Verwendung ihrer Inhalte abzulehnen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anbieter darauf angewiesen seien, bei einer Google-Suche zu erscheinen, um die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer auf ihre Website lenken. Diesen Zugang zu verlieren, wollen viele Online-Publisher nicht riskieren, so die Ansicht der EU-Kommission. Daher bestehe der Verdacht, dass der US-Konzern seine Marktmacht missbraucht.

 

Videos für KI-Training

Auch die Nutzung von Inhalten auf der Plattform Youtube für KI-Training sind Gegenstand der Ermittlungen. Wer Videos hochlädt, erlaube Google damit, diese Inhalte für verschiedene Zwecke zu verwenden – darunter auch für Training generativer KI-Modelle. Wie bei Googles KI-generierten Suchergebnissen werden die Urheber weder dafür entlohnt, noch erhalten sie die Möglichkeit einen solchen Gebrauch ihrer Inhalte abzulehnen. Gleichzeitig ist es konkurrierenden Entwicklern von KI-Modellen aufgrund der Richtlinien von Youtube untersagt, Youtube-Inhalte zum Trainieren ihrer eigenen KI-Modelle zu verwenden.

Die Einleitung der Untersuchung bestätige jedoch noch nicht, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Wann die Untersuchung abgeschlossen wird, ist noch nicht bekannt.

 

Copyright Bild: solenfeyissa on Unsplash

Beitrag von Natalia Maucher

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