Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
Der Automobilzulieferer Bosch zahlt in den USA eine Millionenbuße wegen Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften. Der Fall zeigt, wie weitreichend US-Regeln...
Genießt das Möbelsystem USM Haller urheberrechtlichen Schutz? Mit dieser Frage hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) befasst – und wichtige Leitplanken...
Eine belastende Auseinandersetzung unter Kollegen erfüllt nicht automatisch den rechtlichen Tatbestand des Mobbings. Das Arbeitsgericht Mannheim hat die...