Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
vom 12. Mai 2022
image
Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251208_News_Mehrarbeitszuschlag_getty-images-unsplash
Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte 
Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrarbeit. Zu dieser Entscheidung gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG)....
251205_News_Spiegel Wirecard_hoch3fotografie-unsplash
Wirecard-Skandal: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Das Magazin DER SPIEGEL hat sich mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Unterlassungsverfügung im Hinblick auf die Berichterstattung über...
251102_News_GEMA OpenAI_Curated Lifestyle_Unsplash
Im Streit um Liedtexte: GEMA erhält Recht gegen Open AI
Im Verfahren der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen Open AI hat das Landgericht München kürzlich sein Urteil verkündet: Indem der US-amerikanische KI-Konzern...