Meggle darf Rücker und Ostsee-Molkerei übernehmen

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, steht der Übernahme von Rücker und der Ostsee-Molkerei seitens der Meggle Holding nichts entgegen. Die Marktanteile in den sich überschneidenden Bereichen erreichen keine problematischen Höhen, so das Amt.
vom 6. Oktober 2025
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Meggle erwirbt die alleinige Kontrolle und 100 Prozent der Anteile an der Rücker GmbH und an der Ostsee-Molkerei GmbH. Meggle ist als Marke bekannt für die Herstellung von Butter, Butterspezialitäten, gefüllte Backwaren für Groß- und Endverbraucher, Hart- und Schnittkäse sowie Milchfrischprodukte und Milchpulver. Rücker und die Ostsee-Molkerei stellen primär Käse und Butter, Sahne und Milchpulver sowie vegane Alternativen zu Käse her. Der Vertrieb der Waren aller Beteiligten erfolgt an den Lebensmitteleinzelhandel, an Hotels und Gastronomie sowie zur Weiterverarbeitung an die Industrie – wobei sie hier laut Angaben des Bundeskartellamts „teilweise komplementär“ aufgestellt sind.

 

Geringe Anteile der Unternehmen

„Wir haben uns das Vorhaben sehr genau angesehen, da es zwischen den beteiligten Unternehmen eine Überschneidung bei der Herstellung von Sahne, Käse, Butter und Milchpulver gibt“, berichtet Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. „Unsere Ermittlungen haben aber ergeben, dass die Marktanteile in den sich überschneidenden Bereichen keine problematischen Höhen erreichen und es weiterhin hinreichenden Wettbewerb gibt.“ Im Bereich der Rohmilchfassung komme es gar nicht zu Überscheidungen, da die beteiligten Unternehmen die Rohmilch aus verschiedenen Regionen Deutschlands beziehen. Meggle sei als Marke vor allem für seine Kräuterbutter bekannt. Da bestehen laut Bundeskartellamt ebenfalls keine Überschneidungen, da Rücker und Ostsee-Molkerei keine Butter mit Zusätzen herstellen und vertreiben. Im Rahmen der Ermittlungen hat das Bundeskartellamt unter anderem Gespräche mit Marktteilnehmern zu den Molkereiprodukten Butter mit und ohne Zusätze, Sahne, Käse und Milchpulver geführt. Wettbewerbliche Probleme konnten demnach nicht festgestellt werden. Auch in vertikaler Hinsicht ergäben sich aufgrund der geringen Anteile der Unternehmen keine wettbewerblichen Bedenken, so das Bundeskartellamt.

 

Copyright Bild: Sorin Gheorghita on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

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