Markenschutz: Ritter Sport unterliegt vor Gericht

Im Streit um die quadratische Verpackung hat das Landgericht Stuttgart die Klage von Ritter Sport gegen ein Mannheimer Unternehmen abgewiesen. Wie wird das Urteil begründet?
vom 14. Januar 2026
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Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG, bekannt für ihre quadratischen Schokoladentafeln, hatte Klage gegen die Mannheimer Wacker GmbH eingereicht. Dabei handelt es sich um einen Hersteller von „clean food“ wie Snacks ohne künstliche Zusätze. Konkret geht es in dem Fall um die Verpackung des Haferriegels „MONNEMer QUADRAT“, die nach Ansicht von Ritter Sport ihre Markenrechte verletzt. Das Landgericht verneinte hingegen sowohl eine Verwechslungsgefahr als auch eine missbräuchliche Rufausbeutung der Marke durch den Riegelhersteller. Folglich lehnte das Gericht die begehrten Unterlassungs- und Folgeansprüche ab. 

Im Mittelpunkt stand die Frage der Warenähnlichkeit und des jeweiligen Verkehrseindrucks. Nach Ansicht der 17. Zivilkammer sind Tafelschokolade und Hafer- beziehungsweise Müsliriegel unterschiedliche Produktgruppen, die vom durchschnittlichen Verbraucher getrennt wahrgenommen werden. Zudem unterscheide sich die streitige Verpackung in wesentlichen optischen Merkmalen von der Formmarke. Zur Begründung heißt es: „Die angegriffene Verpackung erscheint rein optisch als Rechteck. Sie ist höher beziehungsweise dicker und insgesamt luftiger. Ihre Verschlusslaschen sind breiter. Die Prägung (Rillen) der seitlichen Verschlusslaschen ist längs beziehungsweise vertikal angeordnet.“ Auch ein Bekanntheitsschutz zugunsten von Ritter Sport hat das Gericht verneint. 

Das Landgericht Stuttgart betonte in seinem Urteil, dass nicht jede quadratische Verpackung von Süßgkeiten automatisch auf die Bekanntheit einer älteren Marke rückschließen lässt, wenn keine ausreichende Identität der Ware und kein erheblicher Verwechslungs- oder Rufausbeutungseffekt vorliegt. 

Im November 2025 hatte Ritter Sport in einem ausführlichen Statement bekräftigt, dass der Schutz des quadratischen Packaging Designs für die strategische Markenführung von zentraler Bedeutung sei. Das Unternehmen argumentierte damit, dass seine Formmarke konsequent geschützt werden müsse, um die langfristige Unterscheidungskraft seiner Marke zu stärken.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Copyright Bild: Alfred Ritter GmbH & Co. KG / Mannheimer Wacker GmbH, Montage: Natalia Maucher

Beitrag von Natalia Maucher

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