Lufthansa darf Minderheitsbeteiligung an airBaltic erwerben

Die Deutsche Lufthansa will eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von zehn Prozent an der airBaltic mit Basis im lettischen Riga erwerben. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben unter fusionskartellrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben.
vom 7. Juli 2025
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Die Minderheitsbeteiligung geht mit weiteren Rechten der Lufthansa an der Beschlussfassung der airBaltic einher. Darüber hinaus haben die Fusionsbeteiligten im Jahr 2024 eine laut Bundeskartellamt deutliche Ausweitung ihrer bestehenden Wetlease-Kooperation, das heißt einer Überlassung von Flugzeugen und Personal von airBaltic an Lufthansa, vereinbart. Im Amt in Bonn geht man davon aus, dass die Lufthansa einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf die baltische Fluggesellschaft erhält. So wird erwartet, dass airBaltic nach dem Zusammenschluss die Interessen ihrer Minderheitsaktionärin bei ihren Entscheidungen maßgeblich berücksichtigen wird. Allerdings bleiben die Unternehmen rechtlich selbstständig. Verboten bleiben damit direkte wettbewerbswidrige Absprachen und Abstimmungen zwischen den beiden Fluggesellschaften.

 

Zustimmung wegen Bagatellmarktklausel

Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens hat das Bundeskartellamt einzelne Flugstrecken bewertet – allerdings nur solche, von denen auch eine Inlandswirkung ausgeht. Das betrifft zahlreiche Flugverbindungen zwischen Deutschland und dem Baltikum. Auf einer Reihe dieser Strecken stehen die Fluggesellschaften in enger Konkurrenz zueinander, ohne dass es genügend Wettbewerb gäbe. Der Zusammenschluss könnte insofern zu wettbewerblichen Problemen führen. Aber: In der Fusionskontrolle gilt die gesetzliche Bagatellmarktklausel. Die besagt, dass Zusammenschlüsse nicht untersagt werden, wenn die betroffenen Märkte eine sehr geringe wirtschaftliche Bedeutung haben. Das Bundeskartellamt nennt ein Umsatzvolumen im Inland von insgesamt weniger als 20 Millionen Euro. Für den Bereich des europäischen Wetlease-Geschäfts ist die Verbindung zwischen den Fluggesellschaften unbedenklich. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass neben airBaltic zahlreiche andere Wetlease-Geber und neben der Lufthansa auch weitere große Wetlease-Nehmer in Europa existieren, so dass Abschottungswirkungen nicht zu befürchten seien, so das Bundeskartellamt. „In Summe“ sei die Beteiligungen freizugeben gewesen, sagte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. „Wir mussten den Zusammenschluss genehmigen, weil es sich bei den betroffenen Strecken insgesamt gesehen um sogenannte Bagatellmärkte mit sehr geringen Umsätzen handelt. Bei solchen Märkten ist ein Einschreiten des Amtes nicht möglich.“ Sollte die Lufthansa künftig ihre Anteile aufstocken wollen, könnte das bedeuten, dass die deutsche Fluggesellschaft die Kontrolle über airBaltic übernimmt. Das könnte ein erneutes Fusionskontrollverfahren auslösen, das dann die Europäische Kommission durchführt.   

 

Copyright Bild: Thanks to Lucas Souza on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

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