Lego-Spielbaustein bleibt geschützt

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Gültigkeit des Schutzes des Lego-Spielbausteins, der seit 2010 in der Europäischen Union als Geschmacksmuster geschützt ist. Dagegen gewandt hatte sich die deutsche Gesellschaft Delta Sport Handelskontor.
vom 22. Januar 2024
image

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg stellt seit über 30 Jahren Hartwaren und Textilien her und vertreibt diese. 2019 bekam der Betrieb zunächst Recht: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erklärte den Schutz des betreffenden Lego-Spielsteins für nichtig. Begründet wurde dies damit, dass alle Erscheinungsmerkmale des Spielsteins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien. Diese wiederum bestehe darin, den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen. Nur zwei Jahre später hob allerdings das Gericht der Europäischen Union diese Entscheidung auf. Das EUIPO erließ eine neue Entscheidung, mit der es den Antrag der Delta Sport Handelskontor auf Nichtigerklärung zurückwies. Für den Lego-Spielstein gelte eine im Unionsrecht vorgesehene spezifische Ausnahme, die den Schutz modularer Systeme ermöglicht. Dagegen wandte sich das Handelskontor im Klageweg.  

Voraussetzungen für Nichtigkeitserklärung

Das Gericht der Europäischen Union wies diese Klage nun ab. Ein Geschmacksmuster werde nur dann für nichtig erklärt, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall beträfen einige Argumente von Delta Sports Handelskontor nur ein einziges von mehrere vom EUIPO herangezogenen Merkmalen und werden daher als „ins Leere gehend“ zurückgewiesen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die klagende Partei keine Nachweise dahingehend vorgetragen hat, dass das Geschmacksmuster des Lego-Spielbausteins bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahme zum Schutz modularer Systeme – Neuheit und Eigenart – nicht erfüllt. Dafür trug sie aber die Beweislast.     

 

Copyright Bild: IMAGO / INSADCO

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

260119_News_Data Governance_getty-images--O-YbNH-Uig-unsplash
Gesetzesentwurf für Daten-Governance-Gesetz liegt vor
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz vorgelegt. Dieser dient der Durchführung der EU-Verordnung, die die europaweite Daten-Governance...
260116_News_stada_headquarter_building_bad_vilbel_02
Späte Folgen nach Stada-Übernahme: Aktionäre haben Nachbesserungsanspruch
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat einer luxemburgischen Kapitalanlagegesellschaft und einer Privatperson als ehemaligen Aktionären der Stada...
260114_Rittersport
Markenschutz: Ritter Sport unterliegt vor Gericht
Im Streit um die quadratische Verpackung hat das Landgericht Stuttgart die Klage von Ritter Sport gegen ein Mannheimer Unternehmen abgewiesen. Wie wird...