Landgericht München I berichtet von Zunahme der Massenverfahren
Dieselgate, LKW-Kartell, Wirecard – das sind nur prominente Beispiele für so genannte Massenverahren vor deutschen Gerichten. Sie stellen die Justiz zunehmend vor erhebliche Belastungen personeller und organisatorischer Art. Beatrix Schobel, Präsidentin des Landgerichts München I, fordert ein Vorlageverfahren zum BGH.
Damit ließen sich maßgebliche abstrakte Rechtsfragen beantworten. „Es ist sehr ernsthaft zu diskutieren, ob hier eine Aussetzungsmöglichkeit von Parallelverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ein Pilotverfahren zielführend sein könnte“, so Schobel. „Die Aussetzung von individuellen Klagen einzelner Verbraucher bis zum Abschluss einer Muster- oder Verbandsklage oder bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in parallelen Rechtsstreitigkeiten sollte der Praxis schnell ermöglicht werden. Es braucht mehr Flexibilität im Zivilprozessrecht, um die Massenverfahren noch besser in den Griff zu bekommen.“
Beispiele für anhängige Massenverfahren
Wie das Landgericht München I berichtet, sind dort zum LKW-Kartell rund 150 Verfahren eingegangen. Circa 10.000 Geschädigte begehren im Hinblick auf über 250.000 von ihnen erworbene Lastkraftwagen Schadenersatz. Über 200 Verfahren betreffen Klagen von Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe, die ihre Betriebsschließungsversicherung auf Zahlung der Schadenssumme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Allein 15 Verfahren, die in München bekannte Gastronomie betreffen, haben eine gerundete Streitwertsumme von 13,6 Mio. Euro. Auch der Verfahrenskomplex Wirecard beschäftigt nicht nur Strafrichterinnern und Strafrichter. Etwa 900 Klagen einzelner Anleger gegen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen E&Y sind vor den Zivilsenaten anhängig.
Viele personelle Maßnahmen erforderlich
Da auch die Angelegenheiten an sich teilweise komplexe Großverfahren sind, überrascht die Aussage des größten bayerischen Landgerichts zur Belastung der Justiz nicht. Betroffen sind nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Eingangsstellen, Wachtmeistereien, Geschäftsstellen sowie der Rechtspflegerdienst. Die personelle Aufstockung um ein Viertel Arbeitskraftanteil ist nur eine der bis dato ergriffenen Maßnahmen. Neu ist auch die Einrichtung der Position des Koordinators für Massenverfahren. „Durch den Koordinator ist es möglich, den Überblick zu behalten und die mit den Verfahrenskomplexen betrauten Richterinnen und Richter miteinander zu vernetzen. Hierdurch entstehen viele Synergieeffekte“, berichtet Schobel.Bildnachweise: © IMAGO / Heike Schreiber-Braun
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