Unangekündigte Nachprüfungen am Hauptsitz Red Bulls in Fuschl nahe Salzburg sowie bei mehreren Tochtergesellschaften im gesamten europäischen Wirtschaftsraum hatten zu diesen Hinweisen geführt. Der Getränkekonzern soll für den gesamten EWR-Raum eine Strategie entwickelt haben, um Konkurrenten an Verkaufsstellen wie Super- und Getränkemärkten sowie Tankstellen unter Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verdrängen. Konkret bezieht sich die Kommission auf zwei Verhaltensweisen: Zum einen soll Red Bull diesen Abnehmern im Einzelhandel monetäre und nichtmonetäre Vorteile gewährt haben, wenn sie Energiegetränke mit einem Inhalt von mehr als 250 Millilitern aus dem Sortiment nehmen oder weniger sichtbar platzieren. Red-Bull-Dosen werden mit einem Inhalt von 250 Millilitern angeboten. Zum anderen soll Red Bull seine Position als Produkt-Kategorie-Manager für den Einzelhandel missbraucht haben. Solche „Category Captains“ oder „Category Manager“ übernehmen im Auftrag des Einzelhandels die Vermarktung einer bestimmten Produktkategorie. Diese Tätigkeit kann sich nicht nur auf die eigenen, sondern auch auf Produkte von Wettbewerbern erstrecken. Damit haben Category Captains die Möglichkeit, Einfluss auf das Sortiment, die Platzierung im Geschäft und die Bewerbung zu nehmen und letztlich die eigenen Produkte in den Fokus zu rücken.
Praktiken möglicherweise in den Niederlanden umgesetzt
Wie die EU-Kommission mitteilte, handelt es sich bei dem aktuellen kartellrechtlichen Verfahren um das erste, mit dem sie einen möglichen Missbrauch der Stellung als Category Manager durch einen Anbieter überprüft. Teresa Ribera, Exekutiv-Präsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel bei der EU-Kommission kündigte an, dass nun unter anderem geprüft werde, ob „die in Rede stehenden Praktiken zu überhöhten Preisen und einer eingeschränkten Auswahl an Energie-Getränken führen könnten“. Die Untersuchung sei Teil der „anhaltenden Bemühungen der Kommission, die Wettbewerbsregeln in der Lebensmittelversorgungskette zum Nutzen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen“. Zumindest in den Niederlanden könnte Red Bull die Praktiken bereits umgesetzt haben, wo das Unternehmen laut Kommission „offenbar eine beherrschende Stellung auf dem nationalen Markt für den Vertrieb von Marken-Energiegetränken an Einzelhandelskunden innehat“. Sollten sich die Strategie und die Verhaltensweisen nachweisen lassen, könnten sie gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union verstoßen. Von Red Bull gab es keine Stellungnahme, es hieß lediglich, dass es im laufenden Verfahren keine Äußerung zu den Hinweisen und Vorwürfen gäbe. Gegen den Beschluss, mit dem die Kommission zu den Nachprüfungen ermächtigt wurde, war der Konzern gerichtlich vorgegangen, ohne Erfolg.
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