Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vorgelegt. Jüngere Generationen sollen leichter Zugang zum Anwaltsnotarberuf bekommen, außerdem sollen deren Bedürfnisse stärker Berücksichtigung finden. Ein besonderes Augenmerk legt das Ministerium dabei laut eigenen Angaben auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einschließlich der Pflege. Zudem sieht der Entwurf für den Fall des Bewerbermangels im Anwaltsnotariat eine Verlängerung der Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus vor. Anlass dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September des Vorjahres. Dort hieß es, dass die derzeitige Ausgestaltung der Altersgrenze im Anwaltsnotariat nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinne sei.
Zugang zum Anwaltsnotariat soll erleichtert werden
Zum einen soll jetzt die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert werden, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte und -anwältinnen entfällt. Künftig soll diese direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Bewerber sollen auch eine zweite Chance erhalten. Die örtliche Wartezeit will das Justizministerium von drei auf zwei Jahre verkürzen, um den Berufseinstieg zu beschleunigen. Hinsichtlich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung soll es künftig ausreichen, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es soll nicht mehr nötig sein, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. Und: Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit will die Bundesregierung künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit werten. Damit will das Justizministerium insbesondere Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen.
Nachwuchsproblem im Notariat
Statistiken weisen darauf hin, dass die Zahl der Notarinnen und Notare in Deutschland zurückgeht. Anfang 2024 zählte die Bundesnotarkammer 6.534 Amtsträger, das waren rund sieben Prozent weniger als fünf Jahre zuvor. Drei Viertel davon sind Anwaltsnotare. Traditionell gering ist der Frauenanteil. Bei den Anwaltsnotaren lag er etwa 2017 bei rund 15 Prozent, bei den hauptberuflichen Notaren ist die Zahl noch geringer.
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