Gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden

Seit Anfang 2021 sind die Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr erhöht worden. Das Bundesjustizministerium hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vorgelegt, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Dieses will den gestiegenen Personal- und Sachkosten Rechnung tragen.
vom 13. Dezember 2024
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Das Justizministerium schlägt eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vor. Betragsrahmen- sowie Festgebühren sollen um neun Prozent, Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Laut Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing stellen die aktuell noch geltenden Gebührensätze nicht mehr sicher, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht leisten noch können. Dafür müssten die Gebührensätze an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. „Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken“, so Wissing. Profitieren sollen auch qualifizierte Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher sowie durchsetzungsstarke Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren. „Auch sie sind auf eine faire und ausgewogene Vergütung angewiesen“, sagte der Bundesjustizminister. „Unser Gesetzentwurf sieht deshalb auch insoweit Anpassungen vor. Es liegt im Interesse unseres Rechtsstaats und der Rechtspflege in Deutschland, dass dieser Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird.“ Die Vergütungs- und Entschädigungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, um neun Prozent erhöht werden. Zum Ausgleich der gestiegenen Kosten der Justiz sollen die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) um neun Prozent bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sowie um sechs Prozent bei den Wertgebühren angehoben werden. Gleiches gilt für die Gebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Auch die Gerichtsvollziehergebühren sollen um neun Prozent steigen.

 

Copyright Bild: IMAGO / YAY Images

Beitrag von Alexander Pradka

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