Zwar gilt diese als Verordnung bereits seit Ende September des Jahres 2023 unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Mit ihr will die Europäische Union die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie laut Bundesregierung „eine auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft“ vorantreiben. Die Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Ziel sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen.
Zuständigkeiten und Bußgelder
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig ist. Als zentrale Informationsstelle fungiert das Statistische Bundesamt. Dieses soll künftig öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Enthalten sind in dem Entwurf außerdem Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Je nach Tatbestand können letztere eine Höhe bis zu 500.000 Euro erreichen.
Finanzieller Aufwand
Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung mitteilt, würde die Umsetzung des Gesetzes einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Bei der Bundesnetzagentur würden jährlich Zusatzkosten in Höhe von rund 1,13 Millionen Euro entstehen, da betrifft hauptsächlich Personalaufwand. Beim Statistischen Bundesamt würde sich der Personalmehraufwand um 5,1 Millionen Euro erhöhen. Außerdem ist die Rede von einem Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029.
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