Europäischer Gesetzgeber treibt Digitalisierung des Gesellschaftsrechts voran

Europaparlament und Europäischer Rat haben sich auf eine Digitalisierung bestimmter Aspekte des Gesellschaftsrechts geeinigt. Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass Gesellschaftsdaten leichter verfügbar sind und stärker vernetzte öffentliche Verwaltungen geschaffen werden.
vom 22. März 2024
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So sollen die Daten in den entsprechenden Unternehmensregistern sachlich richtig, verlässlich und aktuell sein. Via Europäisches Unternehmensregister sollen künftig auch mehr Informationen über Gesellschaften als bisher öffentlich zugänglich sein. Generell wollen die Gremien die Transparenz und damit das Vertrauen in Gesellschaften in sämtlichen Mitgliedstaaten erhöhen. Außerdem möchten Rat und Parlament eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Gesellschaften in grenzüberschreitenden Situationen erreichen. Das bezweckt die Abschaffung hinderlicher Formalitäten und die Etablierung von Standardvorlagen für bestimmte Vorgänge. So soll beispielsweise die Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat nur noch einmal zentral erfasst werden. Mit den neuen Regelungen will die EU einen Beitrag zu einem stärker integrierten und digitalisierten Binnenmarkt für Gesellschaften leisten. Erreicht werden sollen diese Ziele mit der Änderungsrichtlinie zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht.

Code-System

Übereingekommen sind die gesetzgebenden Organe dahingehend, dass die EU-Gesellschaftsbescheinigung auch den Zweck der Gesellschaft unter Verwendung sogenannter NACE-Codes enthalten sollte, wenn das nationale Recht die Verwendung dieses Codes zulässt und der Zweck der Gesellschaft im nationalen Register eingetragen ist. Die Abkürzung NACE steht für Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne. Es handelt sich um einen sechsstelligen Code, der in der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige der EU erfasst ist. Die Einigung ermöglicht außerdem die Offenlegung der Angaben zu Kommanditisten über das System der Registerverknüpfung BRIS – das „Business Registers Interconnection System“. Auch dafür ist Voraussetzung, dass diese Informationen in den nationalen Registern öffentlich zugänglich sind.

Weniger Bürokratie

„Der digitale Wandel sollte auf alle Bereiche des Wirtschaftsgeschehens übergreifen“, so der belgische Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Nordseezone, Paul van Tigchelt, in Brüssel. „Im Bereich des Gesellschaftsrechts werden digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften dabei unterstützen, sich mehr auf ihr Kerngeschäft und weniger auf Bürokratie zu konzentrieren.“

Copyright Bild: IMAGO / photothek

Beitrag von Alexander Pradka

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