Außerdem entschied der EuGH, dass nationale Gerichte Regelungen der Sportverbände nicht anwenden dürfen, wenn diese sie an der Ausübung ihrer Befugnisse hindert. Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur. Für Rechtsstreitigkeiten sehen die Regelungen von Sportverbänden wie im Fußballbereich die FIFA zwingend Verfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) vor. Dieser entscheidet bis dato auch endgültig. Eine Überprüfung der Entscheidungen können nur Schweizer Gerichte vornehmen, und dies auch nur in sehr begrenztem Umfang im Hinblick auf Verfahrensfehler und Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung, inhaltlich ist keine Änderung mehr möglich. Der EuGH öffnet mit seinem Urteil nun den Weg vor die staatlichen Gerichte: Vom CAS erlassene Schiedssprüche müssen einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können. Nur auf diese Weise könne der gerichtliche Schutz von Sportlern und Vereinen wirksam gewährleistet werden. Es müsse darüber hinaus möglich sein, einstweilige Anordnungen zu erwirken und ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten – was zurzeit nicht möglich ist, da CAS und die Schweizer Gerichte außerhalb der EU angesiedelt sind. Der europäische Fußballverband UEFA hat bereits für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Genehmigungsregeln für internationale Klubwettbewerbe einen alternativen CAS-Standort in Dublin und damit innerhalb der EU eingeführt. Von dort aus können Verfahren dann auch beim EuGH landen.
Belgischer Zweitligist brachte den Stein ins Rollen
Anlass für das aktuelle Urteil bot ein zehn Jahre währender Rechtsstreit zwischen dem belgischen Zweitligisten Royal Football Club Seraing aus Lüttich mit der FIFA. Der Verein wollte Teile der wirtschaftlichen Rechte seiner Spieler an die maltesische Gesellschaft Doyen Sports übertragen. Dem Ansinnen schob der Weltfußballverband einen Riegel vor. Diese Art von Vereinbarungen verstoße gegen das Verbot, dass eine dritte Partei Recht an Spielern erwirbt. Seraing bekam Sanktionen aufgebrummt, neben einer Geldstrafe das Verbot, neue Spieler zu registrieren. Der CAS bestätigte die Maßnahmen der FIFA, ebenso das Schweizer Bundesgericht. Der RFC Seraing zog anschließend vor die staatlichen Gerichte zu Hause in Belgien. Die Tatsachengerichte waren der Auffassung, dass der Schiedsspruch des CAS endgültig und rechtskräftig und der erneuten Überprüfung nicht zugänglich sei. Der Cour de cassation hat den Fall vor den EuGH gebracht und wollte geklärt haben, ob es nach dem Unionsrecht zulässig ist, dass die nationalen Gerichte aufgrund des Grundsatzes der Rechtskraft daran gehindert werden, einen vom CAS erlassenen und vom Schweizer Bundesgericht bestätigten Schiedsspruch zu kontrollieren.
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