Google und seine Muttergesellschaft Alphabet sind mit ihrem Rechtsmittel gegen die verhängte Geldbuße gescheitert. Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichts der Europäischen Union und damit die auf 4,1 Milliarden Euro festgesetzte Geldbuße wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Urteil vom 2. Juli 2026 – C-738/22 P). Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuchdienste missbraucht zu haben. Nach ihrer Auffassung verpflichtete der Konzern Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Suche und den Browser Chrome vorzuinstallieren, wenn sie den Play Store lizenzieren wollten. Nach Ansicht der Kommission stärkte Google damit die Dominanz seiner Suchmaschine und schottete Wettbewerber vom Markt ab. Wegen dieser Praktiken verhängte die Kommission im Juli 2018 gegen Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte den Missbrauchsvorwurf im September 2022 weitgehend, reduzierte die Geldbuße jedoch auf 4,125 Milliarden Euro. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel von Google und Alphabet hat der EuGH nun zurückgewiesen.
EuGH bestätigt Bewertung der Kommission
Nach Auffassung des EuGH hat das EuG die Bewertung der Kommission zu Recht bestätigt. Die beanstandeten Vertragsbedingungen seien geeignet gewesen, den Wettbewerb einzuschränken und die marktbeherrschende Stellung von Google zu stärken, ohne dass die Kommission verpflichtet gewesen wäre, in jedem Punkt eine sogenannte kontrafaktische Analyse vorzunehmen. Auch die von Google angeführten Rechtfertigungen griffen nach Ansicht der Luxemburger Richter nicht durch. Die vom Gericht bereits reduzierte Geldbuße in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bleibt damit bestehen.
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