EU-Kommission prangert Richterbesoldung an
In ihrer neuen Ausgabe „Rule of Law“ empfiehlt die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland, die Finanzierung der Justiz insgesamt angemessen und den europäischen Standards entsprechend auszugestalten. Dazu gehört auch die Besoldung der Richterinnen und Richter. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese mehrfach als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft.
von Alexander PradkaDie Empfehlung der EU-Kommission rief den Deutschen Richter Bund auf den Plan. Nach dessen Ansicht hat sich die Besoldungssituation verschlechtert, seit die Bundesländer für die Besoldung von Beamten und Richtern zuständig sind. Der öffentliche Dienst entferne sich immer weiter von der Einkommensentwicklung in der Bundesrepublik. Anstatt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und umzusetzen, konkurrierten die Länder um den „billigsten Weg“, diese zu umgehen.
Übereinstimmend erklären die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff: „Die EU-Kommission folgt unserer Kritik an der bundesweit zu geringen Besoldung von Richterinnen und Richtern, die im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eine der niedrigsten in Europa ist. Die Empfehlungen der Kommission sind daher vor allem eine Blamage für die Bundesländer.“ Diese setzten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten und Richtern nicht ordnungsgemäß um.
Laut einer Studie des Europarats aus dem Jahr 2020 ist die Besoldung von Richterinnen und Richtern in Deutschland im Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Bevölkerung eine der niedrigsten in allen 47 dem Europarat angehörigen Staaten. Der Deutsche Richterbund möchte, dass die Zuständigkeit für die Besoldung wieder an den Bund fällt, der diese bis 2005 bereits innehatte. Die Zersplitterung habe zu Ungleichgewichten zwischen den Ländern geführt.Bildnachweise: © IMAGO / YAY Images]]>
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