EU-Kommission legt Vorschlag für „EU Inc.“ vor

Ein neues einheitliches europäisches Regelwerk für Unternehmen soll Gründungen erleichtern und Expansion vorantreiben. Mit „EU Inc.“ will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärken.
vom 26. März 2026
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Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform vorgelegt. Unter dem Titel „EU Inc.“ soll ein optionaler, einheitlicher Rechtsrahmen entstehen, der neben die bestehenden nationalen Gesellschaftsrechte tritt. Die Initiative zielt darauf ab, die fragmentierte Rechtslage im Binnenmarkt zu überwinden. Unternehmen soll es damit erleichtert werden, grenzüberschreitend tätig zu sein. Bislang sehen sich Unternehmen bei Expansion innerhalb der EU mit unterschiedlichen Rechtsordnungen konfrontiert. Diese Komplexität führt häufig zu zusätzlichem administrativem Aufwand und Kosten. Die Kommission strebt mit dem neuen Regelwerk an, das Potenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen. Vorgesehen ist eine Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten soll und so eine einheitliche Anwendung sicherstellt.

 

Zentrale Punkte der Inc.

Eine EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden online gegründet werden können – zu Kosten von unter 100 Euro und ohne Mindestkapital. Sämtliche Unternehmensdaten sollen einmalig über eine EU-weite Schnittstelle übermittelt werden. Dafür ist perspektivisch ein EU-Zentralregister geplant. Verwaltungs- und Liquidationsprozesse sind ebenso vollständig digital vorgesehen. Ergänzend dazu sollen Insolvenzverfahren vereinfacht werden, insbesondere für Start-ups. Die EU Inc. soll flexible Finanzierungsstrukturen ermöglichen, etwa durch unterschiedliche Aktiengattungen und vereinfachte Anteilsübertragungen. Auch ein Börsenzugang bleibt grundsätzlich offen. Um Mitarbeiter zu gewinnen, sind EU-weite Aktienoptionsprogramme vorgesehen, deren Besteuerung erst bei Veräußerung greifen soll. Darüber hinaus sollen gründungsnahe Prozesse weiter vereinfacht werden: Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sollen automatisch vergeben werden. Gleichzeitig bleiben nationale arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einschließlich Mitbestimmung vollständig anwendbar.

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, sich bis Ende 2026 mit dem Europäischem Parlament und Rat zu erzielen.

 

Copyright Bild: Christian Lue für Unsplash

Beitrag von Natalia Maucher

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