Edeka darf Großteil der tegut-Märkte übernehmen 

Edeka will mehr als 200 tegut-Märkte und weitere Unternehmensteile erwerben. Das Bundeskartellamt sah jedoch in zahlreichen Regionen Wettbewerbsprobleme. Unter welchen Bedingungen die Behörde dem Zusammenschluss nun zugestimmt hat.
vom 1. Oktober 2026
image

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 tegut-Lebensmittelmärkten sowie weiterer Unternehmensteile durch Edeka freigegeben. Die Behörde knüpft ihre Zustimmung allerdings an Nebenbestimmungen: Edeka verpflichtet sich, 24 weitere tegut-Standorte vier Jahre lang nicht zu erwerben. Ursprünglich hatte Edeka den Erwerb von 202 tegut-Märkten angemeldet. Zum Vorhaben gehören außerdem 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei sowie ein Logistikzentrum. Das Bundeskartellamt prüfte vor allem die Auswirkungen auf die regionalen Absatzmärkte. Denn im Lebensmitteleinzelhandel bestimmen aus Sicht der Behörde vor allem die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort den Wettbewerb. Nach den Ermittlungen hätte die Übernahme ohne Zusagen in 34 regionalen Markträumen in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den wirksamen Wettbewerb erheblich behindert. In neun dieser Märkte hätte Edeka eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder verstärkt.

 

24 Standorte bleiben vier Jahre außen vor

Edeka hatte zunächst Zusagen angeboten, die dem Bundeskartellamt nicht ausreichten. Nach weiteren Verhandlungen weitete das Unternehmen sie aus. Nun darf die gesamte Edeka-Gruppe einschließlich der Regionalgesellschaften und selbstständigen Einzelhändler die 24 betroffenen Standorte vier Jahre lang nicht erwerben. Das Verbot umfasst auch Miet- und Anschlussmietverträge. So sollen die Standorte für einen Weiterbetrieb außerhalb der Edeka-Gruppe verfügbar bleiben. Die Ermittlungen zeigen zugleich die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel: Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie Aldi vereinten 2025 mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze auf sich. Edeka ist mit rund 30 Prozent der größte Anbieter. Eine kollektive Marktbeherrschung der führenden Handelsgruppen auf den Absatzmärkten stellte das Bundeskartellamt jedoch nicht fest. Auch auf den Beschaffungsmärkten erwartet die Behörde keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Zwar verfügt Edeka dort über eine starke Stellung, der durch tegut hinzukommende Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen bleibt mit weniger als 0,4 Prozentpunkten jedoch gering.

 

Copyright Bild: Elena Ebinger für iStock

Beitrag von Natalia Maucher

Dies könnte Sie auch interessieren

curated-lifestyle-bCUxR1bpCxQ-unsplash_online
„Super Bowl“ als Marke für Süßwaren? 
Eine Anmelderin wollte „Super Bowl“ für Süßwaren als Wortmarke schützen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Eintragung ab. Ob die Bezeichnung...
getty-images-k81GCBWjWUU-unsplash_online
50 Millionen Euro an Betrüger überwiesen 
Ein leitender Angestellter tätigt innerhalb weniger Wochen knapp 60 Überweisungen an Betrüger. Sein Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadensersatz....
anjali-mehta-UakqxZzwLjw-unsplash_online
Kündigung im zweiten Anlauf 
Eine Kündigung erreicht den Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitgeber setzt ein neues Schreiben auf – ohne den Betriebsrat erneut einzubeziehen. Ob die erste...