E-Evidence-Paket: Zugriff auf digitale Beweismittel

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BmJV) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Dienen soll die Maßnahme der Umsetzung des „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union.
vom 25. Juni 2025
image

Mit diesem Regelwerk plant die EU, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Mitgliedstaaten zu verbessern. Ziel ist es, dass Ermittlerinnen und Ermittler unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen abrufen können. Betroffen sein können Anbieter von E-Mail-, Cloud- oder Messengerdiensten. Sind sie für die Aufklärung von Straftaten relevant, könnten künftig etwa Kundendaten, IP-Adressen oder auch E-Mail-Inhalte „schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden“, meldet das BmJV. Die EU reagiert mit den gesetzlichen Maßnahmen laut eigenen Angaben auf die zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Insgesamt soll die Strafverfolgung auf den aktuellen Stand technischer Entwicklungen angepasst werden – unter Beachtung der Rechte der Betroffenen.    

 

Sicherung und Herausgabe

Das E-Evidence-Paket besteht aus einer Verordnung über die europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung für elektronische Beweismittel sowie in Ergänzung dazu einer Richtlinie. Die Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit der Sicherungsanordnung können sie verlangen, dass Anbieter Daten zunächst speichern und nicht löschen, gegebenenfalls so lange, bis eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter stehen in der Pflicht, einen Ansprechpartner innerhalb der EU zu nennen, an den sich die Ermittlungsbehörden wenden können. Das betrifft auch Anbieter von Internetdiensten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. In der Regel müssen sie einer Herausgabeanordnung binnen zehn Tagen folgen, in Notfällen kann sich diese Frist sogar auf acht Stunden verringern. Der Gesetzesentwurf des BmJV legt Zuständigkeiten fest, regelt Verfahrensabläufe und beinhaltet Rechtsschutzmöglichkeiten. „Kriminelle lassen sich von Landesgrenzen selten beeindrucken“, sagt Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung sei besonders herausfordernd. Der Gesetzesentwurf soll daher die Zusammenarbeit stärken. „Wir geben den Ermittlern und Ermittlerinnen wichtige neue Instrumente an die Hand, die es ermöglichen, digitale Beweise schnell und rechtssicher über Ländergrenzen hinweg zu sichern.“ Das sei moderner Rechtsstaat in der digitalen Welt, so die Ministerin.

 

Copyright Bild: Getty Images on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

sasun-bughdaryan-2T4l02ZYj-k-unsplash_online
NIS-2: BSI startet Portal für Registrierung und Meldungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt sein neues „BSI-Portal“ vor. Es soll als zentrale Anlaufstelle für Betroffene von...
vienna-reyes-qCrKTET_09o-unsplash_online
Sieg für den FC St. Pauli gegen Ticketplattform
Fans kennen die Situation: Karten fürs Stadion sind begehrt – gerade in der Bundesliga. Häufig werden Tickets, auch zu überhöhten Preisen, auf dem Zweitmarkt...
260102_News_Bundeskartellamt_Statistik_andrej-lisakov-unsplash
Bundeskartellamt präsentiert Jahresbilanz für 2025
Pünktlich zum Jahresbeginn 2026 zieht das Bundeskartellamt Bilanz und meldet seine Zahlen für das vergangene Jahr. Unter anderem hat die Behörde rund zehn...