Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nicht der Vertrieb einzelner Produkte, sondern der Vorwurf, dass der Online-Händler die Risiken rechtswidriger Produkte auf seiner Plattform nicht ausreichend bewertet habe. Nach Ansicht der Kommission entsprach Temus Risikobewertung aus dem Jahr 2024 nicht den Anforderungen des DSA. Nach Angaben der Behörde liegen Informationen vor, die dafür sprechen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union auf Temu häufig mit rechtswidrigen Produkten in Berührung kommen. Im Rahmen der Untersuchung führte die Kommission unter anderem Testkäufe durch. Dabei bestanden zahlreiche geprüfte Ladegeräte grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht. Auch bei Babyspielzeugen wurden erhebliche Sicherheitsrisiken festgestellt. Kritisch bewertet die Europäische Kommission außerdem, dass Temu nicht ausreichend untersucht habe, wie sich eigene Empfehlungssysteme und Influencer-Programme auf die Verbreitung rechtswidriger Produkte ausgewirkt haben könnten.
Risikomanagement als zentrale DSA-Pflicht
Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind sehr große Online-Plattformen verpflichtet, systemische Risiken ihrer Dienste regelmäßig zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Die Höhe der Geldbuße begründet die Behörde mit der Schwere und Dauer des Zuwiderhandelns. Dass angemessene Risikobewertungen nicht stattgefunden hätten, stelle einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die DSA-Vorgaben dar. Temu muss nun bis zum 28. August 2026 einen Aktionsplan vorlegen, mit dem die festgestellten Defizite behoben werden sollen. Kommt das Unternehmen den Vorgaben nicht nach, drohen weitere Zwangsgelder. Das Verfahren gegen Temu hatte die Kommission bereits im Oktober 2024 eingeleitet. Mit dem nun erlassenen Nichteinhaltungsbeschluss wurde die Untersuchung abgeschlossen.
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