Drängt Deutsche Bahn Mobilitätsanbieter aus dem Markt?
Ende 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn ein Missbrauchsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV eingeleitet. Jetzt ist es zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass bestimmte Verhalten und Vertragsklauseln einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.
Zwei Mitarbeiter eines Automobilkonzerns haben keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz...
Ein Arbeitnehmer kann auch nach jahrelanger Tätigkeit im Homeoffice keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten herleiten. Das hat das Arbeitsgerichts Düsseldorf...
Die Europäische Kommission hat gegen die Online-Plattform Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Das chinesische Unternehmen habe...