Digitales-Dienste-Gesetz: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta ein

Die Europäische Kommission hat gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram ein förmliches Verfahren eingeleitet. Darin geht es um die Prüfung, ob Meta gegen das Gesetz über Digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.
vom 2. Mai 2024
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Diese Verstöße betreffen Strategien und Praktiken von Meta im Hinblick auf irreführende Werbung und politische Inhalte in den Diensten Facebook und Instagram. Zudem wird untersucht, ob auf den Plattformen ein wirksamer zivilgesellschaftlicher Diskurs stattfinden kann und ob im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament ein Echtzeit-Tool eines Dritten zur Wahlbeobachtung zur Verfügung stehen. Meta hatte sein Echtzeit-Tool CrowdTangle ohne adäquaten Ersatz abgeschafft. Die EU-Kommission geht ferner davon aus, dass der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den beiden Diensten sowie Rechtsbehelfe der Nutzer und interne Beschwerdemechanismen nicht den Anforderungen des DSA entsprechen. Meta soll außerdem im Hinblick auf Zugriffsmöglichkeiten von Analysten und Forschern auf öffentlich zugängliche Daten Mängel aufweisen.    

Schutz vor Desinformation und Manipulation

Die Kommission stützt die Einleitung des Verfahrens auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikoberichts, Antworten des Konzerns auf das förmliche Auskunftsverlangen der Kommission unter anderem zu illegalen Inhalten, Desinformationen und zum Datenzugang. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommentierte den Vorgang wie folgt: „Diese Kommission hat Mittel geschaffen, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen. Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, handeln wir.“ Dies gelte insbesondere in Zeiten demokratischer Wahlen. „Große digitale Plattformen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür einzusetzen“, so von der Leyen weiter.

Weiteres Vorgehen

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweismittel sammeln, auch durch zusätzliche Auskunftersuchen, Befragungen oder Inspektionen. Die Kommission ist ermächtigt, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung zu ergreifen. Sie kann außerdem Verpflichtungszusagen von Meta annehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen. Eine Frist für die Beendigung eines förmlichen Verfahrens sieht das Gesetz über digitale Dienste nicht vor.

 

Copyright Bild: IMAGO / SOPA Images

Beitrag von Alexander Pradka

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