Dieselskandal: 1,2 Mrd. Euro allein für ProzesskostenWie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft meldet, steigen die Prozesskosten des „Dieselgates“ auf 1,2 Milliarden Euro. Umfasst sind die Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall verzeichnet eine Steigerung über die Jahre in Höhe von rund 15,5 Prozent.
„Der Dieselskandal bleibt damit das teuerste Schadensereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt“, berichtet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Innerhalb von sechs Jahren ist das eine stattliche Summe. Im September 2015 war bekannt geworden, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Dieselfahrzeuge verwendete. In der Folge wurden weitere überwiegend illegale Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Abgase bekannt.
Mehr hochpreisige Fahrzeuge
Der GDV bemüht noch weitere Statistiken: Bis Ende Oktober dieses Jahres haben im Zusammenhang mit dem Dieselskandal demnach 380.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle ist damit auf 9,8 Milliarden Euro gestiegen. Das bedeutet, der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall liegt mittlerweile bei rund 26.000 Euro. Vor sechs Jahren betrug er noch rund 22.500 Euro. Asmussen führt diese Entwicklung darauf zurück, dass „zunehmend hochpreisige Fahrzeuge sowie Premiumhersteller in den Fokus geraten sind.“ Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer in Deutschland pro Jahr laut eigenen Angaben vier Millionen Fälle und leisten dafür rund drei Milliarden Euro.Bildnachweise: © IMAGO / Kirchner-Media
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