Der Fall „Diarra“ geht weiter: Ex-Profi verklagt FIFA und belgischen Verband

Der Ex-Fußballprofi Lassana Diarra verklagt den Weltfußballverband FIFA und den Belgischen Fußballverband auf 65 Millionen Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Transferregeln als rechtswidrig eingestuft und der ehemalige Spieler von Real Madrid will Entschädigung, weil durch sie die Fortsetzung seiner Karriere behindert wurde.
vom 19. August 2025
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Rund elf Jahre dauert der Streit zwischen dem Fußballspieler und den Verbänden mittlerweile an. Hintergrund ist, dass Diarra 2013 beim russischen Erstligisten Lokomotive Moskau einen befristeten, über vier Jahre laufenden Vertrag unterzeichnete. 2014 löste er den Vertrag wegen Unstimmigkeiten mit dem Trainer wieder auf. Der internationale Gerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) sah allerdings keinen triftigen Grund für die Loslösung vom Verein. Das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) des Weltfußballverbandes sieht für solche Fälle vor, dass der Spieler selbst und jeder Verein, der diesen nunmehr verpflichten möchte, gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Entschädigung an den ehemaligen Verein haften. Der CAS sanktionierte das Verhalten Diarras nach einer Beschwerde von Lokomotive mit einer Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro. Die FIFA-Regelungen sahen zudem vor, dass ein aufnahmewilliger Verein unter Umständen zusätzlich mit einer sportlichen Sanktion belastet werden kann – konkret heißt das, er darf für eine bestimmte Zeit keine neuen Spieler verpflichten. Lassana Diarra hatte große Schwierigkeiten, einen neuen Verein zu finden. Er war sich mit dem belgischen Erstligisten SC Charleroi einig, der dann aber wegen der drohenden Konsequenzen von einer Verpflichtung Abstand nahm. Erst ein Jahr später kam Diarra schließlich bei Olympique Marseille unter.   

 

EuGH erklärt FIFA-Regelungen für rechtswidrig

Er verklagte die FIFA auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro vor einem belgischen Gericht, das ihm aber nur rund 60.000 Euro zustand. Der Fall ging vor den Cour d’appel de Mons, dem Appellationshof im belgischen Mons. Der wiederum legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der urteilte im Oktober des vergangenen Jahres, dass die damaligen FIFA-Regeln gegen das Unionsrecht verstießen. Zum einen waren sie geeignet, die Freizügigkeit von Profifußballern zu behindern. Sie belasteten den Spieler und aufnehmende Vereine mit „erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, so der EuGH. Das Gericht führte weiter aus, dass die beanstandeten Bestimmungen eine Beschränkung beziehungsweise Verhinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezweckten. „Bestimmungen, die diese Art des Wettbewerbs in allgemeiner Weise beschränken, indem sie die Verteilung von Arbeitnehmern auf Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten ähneln einer Abwerbeverbotsvereinbarung“, so der EuGH im Oktober 2024 in einer Mitteilung an die Presse.

 

Diarra spricht von „Kultur der Missachtung der Rechtsstaatlichkeit“

Lassana Diarra äußert sich in einer Pressemitteilung seiner Anwälte Dupont Hissel zu seiner Entscheidung: Er habe einige Monate gewartet, bevor er das nationale Verfahren in Belgien wieder aufgenommen habe. „Ich dachte, dass die FIFA und der belgische Verband, insbesondere nach den Bemühungen von FIFPRO und FIFPRO Europe um ein positives Ergebnis, zumindest den Anstand haben würden, sich an mich zu wenden, um eine gütliche Beilegung des Streits vorzuschlagen.“ Das ist nicht passiert – „das ist ihr gutes Recht, aber spiegelt eine anhaltende Kultur der Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Spieler wider, trotz der klaren Botschaft des EuGH.“ FIFPRO und FIFPRO Europe vertreten die Interessen von Profifußballspielern, der weltweit tätigen FIFPRO gehören 65 nationale Spielervertretungen an. Das „Diarra-Urteil“ des EuGH zieht bereits weitere Kreise. Die Stiftung „Justice for Players“ hat in den Niederlanden eine Sammelklage eingereicht, die es allen Spielern ermöglichen soll, eine Entschädigung für den durch die FIFA-Regelungen verursachten Schaden zu erhalten, ohne im Voraus Rechtskosten zu haben und ohne ihre Identität preisgeben zu müssen.   

 

Copyright Bild: IMAGO / ABACAPRESS

Beitrag von Alexander Pradka

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