Dekarbonisierung: Bundeswirtschaftsministerium präsentiert neue Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) präsentiert. Vor allem den industriellen Mittelstand will die Bundesregierung bei der Dekarbonisierung unterstützen. Zur Verfügung stehen rund 3,3 Milliarden Euro.
vom 2. September 2024
image

Der erste Förderaufruf soll nach Angaben des Ministeriums bereits im September starten. Unternehmen haben drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Das Programm soll bis Ende 2030 laufen, Förderwettbewerbe soll es jedes Jahr geben. Die BIK ermögliche branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen und kleineren sowie mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung, heißt es in einer Mitteilung aus dem Bundeswirtschaftsministerium. So könne beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern. Aus dem Ministerium heißt es weiter, dass die BIK neben das Instrument der Klimaschutzverträge tritt. Diese seien aufeinander abgestimmt und könnten nicht kumuliert werden. Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von EUR 500.000 für KMU und von 1 Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

 

Bundesregierung sieht zwei Module vor

Zwei Fördermodule sind vorgesehen. Modul 1 betrifft die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten. Die Bundesregierung adressiert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen möchten. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik, da das Vorhaben selbst hierzulande seine Umsetzung finden muss. Konkret genannt sind Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

 

Schwer vermeidbare Emissionen

Im Modul 2 gibt es die Fördermöglichkeit für sogenannte Investitions- und Innovationsvorhaben im Bereich CCS/CCU. Diese sind auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

 

Copyright Bild: Unsplash / Marek Piwnicki

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251104_News_Regierung_Änderung LkSG_getty-images-unsplash
Bundesregierung will Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ändern
Mit der Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) strebt die deutsche Bundesregierung eine Entlastung der deutschen Wirtschaft an. Aktuellen...
251031_News_BAG Probezeitkündigung_mandy-bourke-unsplash
BAG entscheidet zur Probezeitkündigung in befristetem Arbeitsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen...
251028_News_Bundeslagebild_OK
Organisierte Kriminalität: 2,6 Milliarden Euro Schaden für Deutschland
Wie das Bundeskriminalamt Ende Oktober mitteilt, bleibt die Organisierte Kriminalität eine der größten Bedrohungen für die innere Sicherheit in Deutschland....