Data-Act-Durchführung: Gesetzentwurf liegt vor

Mit einem neuen Gesetzentwurf zielt die Bundesregierung darauf ab, den von der EU beschlossenen Data Act in Deutschland in die Praxis umzusetzen. Im Zuge des vorgelegten Gesetzes werden einige Zuständigkeiten und Zusammenarbeiten geregelt.
vom 16. Dezember 2025
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Die EU-Verordnung 2023 / 2854, auch bekannt als Data Act, ist zum 12. September 2025 EU-weit in großen Teilen in Kraft getreten. Das Ziel besteht darin, Daten einfacher, fairer und effizienter innerhalb der EU austauschen zu können. Mit dem Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) hat die Bundesregierung jetzt die EU-Vorgaben um nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen erweitert. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der eindeutig festlegt, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten“ zu verwenden, heißt es in der Datenverordnung.

Die Bundesregierung gibt bekannt, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wichtige Funktion einnimmt. Als zuständige Behörde dient sie als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. In ihrer Verantwortung liegen verschiedene Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise das Beschwerdemanagement, die Meldung von abgelehnten Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission und die Förderung von Datenweitergabe an Forschungseinrichtungen. Des Weiteren schreibt der Gesetzesentwurf vor, wie sich die Zusammenarbeit der BNetzA mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden gestaltet. Zudem wird die BNetzA unter anderem dazu befugt, Ermittlungen in Gang zu setzen, Auskünfte einzufordern oder Zwangsgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro zu verhängen.

Darüber hinaus gibt der Entwurf Aufschluss über Haushaltsausgaben. Auf die Bundesnetzagentur kämen ab 2026 Kosten von rund 3,7 Millionen Euro und eine einmalige Aufwendung von zwei Millionen Euro zu. Um die Aufgaben bewältigen zu können, seien laut Mitteilung des Deutschen Bundestags insgesamt 19,3 Planstellen von Nöten. Für den Querschnittsbereich wären 5,7 Stellen zu besetzen. Auch bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit falle zusätzlicher Aufwand an. Die Haushalte der Länder und Kommunen würden nicht belastet, teilt die Bundesregierung mit.

 

Copyright Bild: tsd_studio on Unsplash

Beitrag von Natalia Maucher

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