Chiquita Brands unterliegt im Markenrechtsstreit

Das blaue Oval mit dünnem gelben Rand am Innenrand als Aufkleber auf Bananen ist vielen bekannt – einige mögen es auch direkt mit Chiquita in Verbindung bringen. Das Gericht der Europäischen Union meint aber, es fehle dem Symbol an der Unterscheidungskraft.
vom 22. November 2024
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Chiquita Brands mit Sitz in Florida in den Vereinigte Staaten erwirkte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des Bildzeichens als Unionsmarke für mehrere Lebensmittel, darunter auch für frische Früchte. 2020 kam Protest aus Frankreich, die Compagnie financière de participation in Marseille verlangte, die Marke für nichtig zu erklären. Rund ein Jahr später folgte das EUIPO dem Begehr, allerdings nur für frische Früchte, zu denen auch Bananen gehören. Die Bildmarke habe keine Unterscheidungskraft. Gegen diese Entscheidung war die US-Firma vor dem EuG vorgegangen. Dieses hat Mitte November die Entscheidung des Amts bestätigt und die Nichtigkeit der Marke für frische Früchte erklärt.  

 

Keine Unterscheidungskraft

Weder die Form noch das Farbschema Blau und Gelb würden der Marke die notwendige Unterscheidungskraft verleihen. „Die Form der Marke entspricht der einer einfachen geometrischen Figur (Abwandlung eines Ovals) ohne leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale“, so das Gericht in einer Mitteilung. Ovale Etiketten fänden im Bananensektor häufige Verwendung, da sie auf gebogenen Früchten leicht anzubringen sind. „Folglich wird diese Form weder die Aufmerksamkeit des Publikums erregen können noch ihm ermöglichen, die betriebliche Herkunft der mit der Marke gekennzeichneten frischen Früchte zu erkennen“, so das EuG. Bei dem Farbschema handele es sich nach den Feststellungen des Gerichts um eine im Handel mit frischen Früchten häufige Form von Primärfarben, die Verwendung in der Marke mache sie nicht „charakteristisch oder auffallend“. Insofern könnten die Farben die Waren nicht individualisieren.

 

Wort „Chiquita“ fehlt

Laut EuG ist Chiquita Brands nicht der Beweis gelungen, dass die Marke wie eingetragen im gesamten Gebiet der EU durch ihre Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat. Die Mehrzahl der vorgelegten Beweise beziehe sich auf lediglich vier Mitgliedstaaten, „und es ist nicht dargetan worden, dass sich die Lage auf dem Markt für frische Früchte in diesen Ländern mit der in den übrigen Mitgliedstaaten gedeckt hätte. Zum anderen erscheint die Marke in fast allen Beweisen mit zusätzlichen Bild- oder Wortbestandteilen, insbesondere dem Wort „Chiquita“.

 

Copyright Bild: IMAGO / photothek

Beitrag von Alexander Pradka

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