Der Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn klagen vor dem Landgericht München I gegen OpenAI. Nach Angaben des Verlags lassen sich mit ChatGPT bereits durch einfache Eingaben Geschichten über das NEINhorn erzeugen, die in wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk gleichen. Auch die von der KI generierten Illustrationen seien den Originalzeichnungen ähnlich. Darüber hinaus soll ChatGPT aus eigener Initiative weitere Texte und Bilder mit Figuren und Handlungsorten aus der Buchreihe vorschlagen. Zudem soll ChatGPT noch weiter gegangen sein: Der KI-Chatbot liefere auf Wunsch ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten – inklusive Umschlag, Impressum, einer fingierten ISBN und Verlagslogo.
Vorwurf: Unrechtmäßiges Training
Der Verlag und die Urheber sehen darin Anhaltspunkte dafür, dass Originalwerke aus der Reihe NEINhorn unrechtmäßig für das Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI verwendet worden seien und in den Modellen memorisiert vorlägen. Die testweise erstellten Outputs verletzten nach Auffassung des Verlags die Rechte der Urheber. Mit der Klage wollen Carlsen, Kling und Henn gegen die aus ihrer Sicht unlizenzierte Nutzung der Werke vorgehen. Unterstützt wird der Verlag dabei von der deutschen Bonnier Verlagsgruppe. Dieser Rechtsstreit reiht sich in eine wachsende Zahl urheberrechtlicher Auseinandersetzungen um generative KI ein. Dabei geht es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen geschützte Werke für das Training von KI-Modellen verwendet werden dürfen und wie Outputs rechtlich zu beurteilen sind, die geschützten Ausgangswerken stark ähneln.
Copyright Bild: Carlsen Verlag; links das Bild des Originalcovers, rechts: Buchcover generiert von ChatGPT
