Bußgelder wegen Kartellrechtsverstößen am Aluminiummarkt

Zu einer Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Otto Fuchs Beteiligungen KG verdonnert. Drei Führungspersonen des international auf dem Sektor der NE-Metallindustrie tätigen Unternehmens kassierten Geldbußen in Höhe von jeweils 34.000 Euro.
vom 18. März 2025
image

Der Grund dafür: Zwei Prokuristen von Otto Fuchs haben sich im Zeitraum von Oktober 2010 bis 2015 zweimal jährlich in der „Aluminium Forging Group“ (AFG) mit mehreren Vertretern von aluminiumherstellenden Betrieben getroffen. Bei diesen Treffen haben die Beteiligten nach Überzeugung des OLG in kartellrechtswidrige Weise Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht. Unter anderem sei es darum gegangen, wie mit Forderungen von Kunden nach Rabatten und bei Lieferanten stark gestiegenen Lagerkosten bei der Beschaffung von Aluminium umgegangen werden soll.  Zu den Kunden der Schmiedebetriebe zählen damals wie heute Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie.  

 

Sandwichposition und hoher Verhandlungsdruck

Laut Angaben des OLG Düsseldorf ist der seinerzeit persönlich haftende Gesellschafter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt worden, weil er nicht die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen getroffen hatte, um Kartellrechtsverstöße um Unternehmen zu verhindern. Bei der Bußgeldzumessung habe der Senat berücksichtigt, dass der Austausch oft wenig konkret war und die Beteiligten Preisbestandteile erörtert haben, die nur einen geringen Kostenanteil betrafen. Gewinn- und Schadenspotenzial seien deshalb trotz hoher kartellbetroffener Umsätze nur gering gewesen. Mildernd wirkte sich zudem aus, dass sich die beteiligten Aluminiumschmieden in einer „Sandwich“-Position zwischen den Aluminium- und Automobilherstellern sowie Zuliefererbetrieben befunden hätten, den ein „erheblicher“ Verhandlungsdruck charakterisiere. Andererseits seien die im Zusammenhang mit den Verstößen stehenden Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro und der Konzernumsatz von jährlich 3,4 Milliarden Euro zu berücksichtigen.

 

Copyright Bild: Thanks to Vincent Botta on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251208_News_Mehrarbeitszuschlag_getty-images-unsplash
Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte 
Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrarbeit. Zu dieser Entscheidung gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG)....
251205_News_Spiegel Wirecard_hoch3fotografie-unsplash
Wirecard-Skandal: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Das Magazin DER SPIEGEL hat sich mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Unterlassungsverfügung im Hinblick auf die Berichterstattung über...
251102_News_GEMA OpenAI_Curated Lifestyle_Unsplash
Im Streit um Liedtexte: GEMA erhält Recht gegen Open AI
Im Verfahren der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen Open AI hat das Landgericht München kürzlich sein Urteil verkündet: Indem der US-amerikanische KI-Konzern...