Bundestariftreuegesetz: Neue Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge des Bundes bewerben, müssen seit 1. Mai strengere tarifrechtliche Vorgaben einhalten. Das Bundestariftreuegesetz soll für faire Arbeitsbedingungen sorgen und bringt für betroffene Arbeitgeber neue Pflichten mit sich.
vom 15. Mai 2026
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Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken und Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, sollen künftig dazu verpflichtet werden, tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gerecht zu werden. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zur Entlohnung, Arbeitszeit sowie zu Urlaubsansprüchen. Informationen der Bundesregierung zufolge gilt das Gesetz für Aufträge des Bundes ab einem Volumen von 50.000 Euro. Unternehmen müssen im Vergabeverfahren eine sogenannte Tariftreueerklärung abgeben. Darin bestätigen sie, ihren Beschäftigten die jeweils geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen zu gewähren.

 

Kontrolle entlang der Lieferkette

Geplant sind zudem Kontroll- und Nachweispflichten entlang der gesamten Leistungskette. Bei Verstößen können Vertragsstrafen sowie der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren drohen. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung nach eigener Darstellung auf den rückläufigen Anteil tarifgebundener Beschäftigter in Deutschland. Öffentliche Aufträge sollen demnach künftig stärker an soziale Mindeststandards geknüpft werden. Wirtschaftsverbände sehen die geplanten Regelungen teilweise kritisch. Sie warnen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand und höheren administrativen Anforderungen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Befürworter des Gesetzes verweisen dagegen auf fairere Wettbewerbsbedingungen und eine Stärkung tarifvertraglicher Strukturen.

 

Copyright Bild: Josh Olalde für Unsplash

Beitrag von Natalia Maucher

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