Ob Englisch als Verhandlungssprache, die Digitalisierung des Schiedsverfahrens oder technologieoffene Formvorgaben – der Gesetzentwurf umfasst einige Neuerungen. Damit setzt sich das Ministerium dafür ein, den Schiedsstandort Deutschland zu stärken und das deutsche Schiedsverfahrensrecht an aktuelle wirtschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen.
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht ist heute in der Zivilprozessordnung verankert und regelt die außergerichtliche Streitbeilegung durch Schiedsgerichte. Es wurde zuletzt vor 25 Jahren umfassend reformiert, aus heutiger Sicht besteht an einigen Stellen Anpassungsbedarf.
Die Neuerungen
Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, Verfahren stärker zu digitalisieren. Schiedsverhandlungen sollen per Videokonferenz möglich sein und auch Schiedssprüche sollen elektronisch erlassen werden können. Ein weiterer Punkt: In Verfahren vor staatlichen Gerichten, die Schiedssachen betreffen, sollen künftig Dokumente in englischer Sprache eingereicht werden, ohne dass sie übersetzt werden müssen. Jedoch können Gerichte bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung anfordern. Mit diesem Schritt soll der deutsche Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Darüber hinaus sollen Schiedssprüche künftig einfacher veröffentlicht werden können, um Transparenz zu schaffen und dazu beizutragen, das Recht fortzuentwickeln. Zudem sollen Schiedsvereinbarungen künftig nicht mehr nur schriftlich, sondern auch – technologieoffen – in anderer Form geschlossen oder dokumentiert werden können.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig fasst zusammen: „Wir wollen die Digitalisierung der Schiedspraxis erleichtern, neue Wege für Verhandlung und Dokumentenvorlage auf Englisch eröffnen und Formvorgaben flexibilisieren. Besonders wichtig ist mir, dass wir außerdem die Transparenz von Schiedsverfahren erhöhen. Denn Transparenz schafft Akzeptanz. Das Vorhaben ist Teil unserer Offensive zur Stärkung und Modernisierung des Verfahrensrechts.“
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