Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm verbessern

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung überprüft und ergänzende Maßnahmen für erforderlich erklärt, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen.
vom 6. März 2026
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland Erfolg: Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel der Treibhausgasemission im Vergleich zu 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent zu senken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Ende Januar damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2024. Damals wurde festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein kann. Dessen Inhalte betreffen Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes und damit Rechtsvorschriften mit Umweltbezug.

 

Gericht sieht Ergänzungsbedarf beim Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien. Das sei indes nicht der Fall: Zum einen seien die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft. Zum anderen bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Ziels geschlossen werden müsse. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zurückgewiesen: Das Klimaschutzprogramm müsse als zentrales Steuerungselement der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzzieles erforderlich sind. Gemessen daran genügt das Programm der Regierung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesregierung sei gehalten, ihr Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausemissionen ergänzen.

 

Bundesregierung kündigt neues Klimaschutzprogramm an

Die Bundesregierung hat angesichts des Urteils bereits angekündigt, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen. Ende März 2026 soll ein geändertes Programm vorliegen. Dabei will die Bundesregierung nicht das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern „alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026“, kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an. Bisher hätten noch nicht alle Ministerien in ausreichendem Maß geliefert. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, „beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen.“ Flasbarth zeigte sich zuversichtlich, dass Ende März das neue Programm steht. 

 

Copyright Bild: Alex Shuper für Unsplash+

 

Beitrag von Natalia Maucher

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