Bundeskartellamt prüft „Scoring“-Methoden bei Online-KäufenDas Bundeskartellamt will mehr Einheitlichkeit und Transparenz bei der Überprüfung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen, wenn diese online einkaufen. Basis soll eine Sektoruntersuchung sein, die das Amt bei 50 Online-Händlern und großen Wirtschaftsauskunfteien durchführt.
Es handelt sich um die sechste verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung. Das Bundeskartellamt kann allerdings Verstöße bloß feststellen und nicht etwa sanktionieren. Laut Angaben des Amtes ist die Praxis des so genannten „Scorings“ von Kunden bei der Bestellung von Waren im Online-Handel in vielen Fällen nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Transparenz- und Einwilligungsdefizite könnten in Verstößen gegen Verbraucherrechte münden.
Mangelnde Transparenz?
Im Rahmen der Untersuchung will das Bundeskartellamt feststellen, ob und in welcher Form Händler darüber informieren, wie die Überprüfung der Bonität abläuft und welche Kriterien als Maßstab dienen. „Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten Kauf auf Rechnung“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Wir beziehen Unternehmen ein, die für das Scoring relevant sein können, zum Beispiel auch Wirtschaftsauskunfteien, die mit der Erstellung von Score-Werten einen wesentlichen Faktor für die Bonitätsprüfungen an die Online-Händler liefern.“
Datenschutzrelevante Vorgänge
Einkäufe im Netz finden ohne persönlichen Austausch statt und stellen damit für Händler ein erhöhtes Risiko dar, wenn es um Zahlungsausfälle geht. Das gilt insbesondere dann, wenn sie bei einem Geschäft erst die Ware ausliefern und dann ihr Geld bekommen. Grundlage der Bonitätsprüfungen sind allerdings häufig individuelle Score-Werte, die Wirtschaftsauskunfteien unter Berücksichtigung personenbezogener Daten ermitteln. Ergebnis ist die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Käuferin oder ein Käufer eine Rechnung bezahlen. Die Durchführung muss den Datenschutz berücksichtigten. Die Zulässigkeit hängt von der freiwilligen Einwilligung des Kunden in die Datenverarbeitung ab.Bildnachweise: © IMAGO / YAY Images
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