Das entspricht in etwa der Hälfte der 2024 verhängten Geldbußen, im Januar des gerade vergangenen Jahres meldete das Bundeskartellamt einen Betrag in Höhe von 19,8 Millionen Euro. Am meisten für Aufsehen sorgte 2025 ein Fall aus der Unterhaltungselektronik: 2022 hatte Sonova den Consumer-Bereich von Sennheiser vollständig übernommen. Wegen vertikaler Preisbindungen, die auch schon vor der Übernahme stattgefunden hatten, verhängte das Bundeskartellamt gegen Sennheiser, Sonova und drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Millionen Euro. Die Bonner berichten zudem von „erneut zahlreichen neuen Hinweisen“ auf mögliche Wettbewerbsverstöße. Neben einer Reihe von kooperierenden Unternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung gingen rund 600 Hinweise über das anonyme Hinweisgebersystem und weitere über externe Meldestellen ein. Auf dieser Grundlage leitete das Bundeskartellamt laut eigenen Angaben neue Ermittlungen ein und führte in zehn Fällen unangekündigte Durchsuchungen durch, zum Teil in Zusammenarbeit mit internationalen Wettbewerbsbehörden. Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt lobte das Hinweisgebersystem, „das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat“.
Digitalwirtschaft bleibt im Fokus der Wettbewerbshüter
Ein Kernthema der Wettbewerbshüter bleibt das Vorgehen gegen die Großen der Digitalwirtschaft. 2025 standen Verfahren gegen Alphabet/Google, Meta, Amazon und Apple im Fokus. Wie die Behörde berichtet, wurde im Verfahren gegen Apple ein Markttest zu den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen im App-Ökosystem eingeleitet. Amazon mahnte das Amt wegen möglicher Preiskontrollmechanismen ab. Das Verfahren zu Google Automative Services und der Google Maps Platform schloss das Bundeskartellamt nach Verpflichtungszusagen des Unternehmens ab. Mundt ist überzeugt, dass die Verfahren der Wettbewerbsbehörden in der Digitalwirtschaft „reale Veränderungen in den Märkten bewirken“. Die Verfahren zur Überprüfung potenziell missbräuchlichen Verhaltens von Energieversorgern im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten 2025 weitgehend abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden rund 200 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Es habe sich gezeigt, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat, so das Bundeskartellamt.
900 Zusammenschlussvorhaben geprüft
Ein wichtiger Sektor bleibt für die Bonner Behörde der Lebensmitteleinzelhandel. Auch hier tauchen prominente Namen auf: So führt das Bundeskartellamt aktuell Verfahren gegen Coca-Cola und die Edeka-Gruppe. Gegenstand sind mögliche wettbewerbswidrige Rabatt- und Konditionenpraktiken, die zu einer Abschottung von Märkten und zu Nachteilen für Wettbewerber führen könnten. Ein Verfahren läuft zudem gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Vorgaben zur Preisgestaltung. Im Telekommunikationssektor mahnte das Amt Vodafone und seine Tochtergesellschaft Vantage Towers wegen einer möglichen Behinderung des Markteintritts von 1&1 ab. In der Fusionskontrolle prüfte das Bundeskartellamt im Jahr 2025 rund 900 Zusammenschlussvorhaben. Die überwiegende Mehrzahl konnte im Vorprüfverfahren freigegeben werden. Die Übernahme dreier Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken auf regionalen Märkten der Rinderschlachtung untersagt. Zudem ergriff das Amt in mehreren Fällen Maßnahmen zur Sicherung künftiger Wettbewerbspotenziale. So verpflichtete das Bundeskartellamt die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, für einen Zeitraum von drei Jahren künftige Zusammenschlüsse vor ihrem Vollzug anzumelden. Die Verpflichtung gilt auch für Zusammenschlüsse unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen.
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