Bundeskartellamt gibt Übernahme von Steiff durch Ravensburger frei

Die Ravensburger AG darf die Mehrheitsbeteiligung an der Margarete Steiff GmbH erwerben. Das Bundeskartellamt sieht keine wettbewerblichen Bedenken und hat dem Zusammenschluss zugestimmt.
vom 27. Juli 2026
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Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Margarete Steiff GmbH, mit Sitz in Gingen an der Brenz, durch die Ravensburger AG freigegeben. Damit kann der bereits angekündigte Einstieg des Spieleherstellers bei dem traditionsreichen Plüschtierunternehmen vollzogen werden. 

 

Keine wettbewerblichen Bedenken

Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde vereint der Zusammenschluss zwar zwei bekannte deutsche Spielwarenhersteller, beeinträchtigt den Wettbewerb jedoch nicht. Das Bundeskartellamt begründet seine Entscheidung damit, dass sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden: Während Steiff vor allem Teddybären, Plüschtiere sowie Baby- und Kinderbekleidung herstellt, ist Ravensburger insbesondere für Spiele, Puzzles, Bücher und Kreativprodukte bekannt. Darüber hinaus verwies das Bundeskartellamt auf die Marktstruktur im Spielwareneinzelhandel. Dort verfügten die Unternehmen über hinreichend starke Abnehmer. Auch deshalb seien keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten. 

 

Copyright Bild: Symbolbild Spielwaren / Yunus Tuğ für Unsplash +

Beitrag von Natalia Maucher

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