Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Margarete Steiff GmbH, mit Sitz in Gingen an der Brenz, durch die Ravensburger AG freigegeben. Damit kann der bereits angekündigte Einstieg des Spieleherstellers bei dem traditionsreichen Plüschtierunternehmen vollzogen werden.
Keine wettbewerblichen Bedenken
Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde vereint der Zusammenschluss zwar zwei bekannte deutsche Spielwarenhersteller, beeinträchtigt den Wettbewerb jedoch nicht. Das Bundeskartellamt begründet seine Entscheidung damit, dass sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden: Während Steiff vor allem Teddybären, Plüschtiere sowie Baby- und Kinderbekleidung herstellt, ist Ravensburger insbesondere für Spiele, Puzzles, Bücher und Kreativprodukte bekannt. Darüber hinaus verwies das Bundeskartellamt auf die Marktstruktur im Spielwareneinzelhandel. Dort verfügten die Unternehmen über hinreichend starke Abnehmer. Auch deshalb seien keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten.
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