Bundeskartellamt erlaubt Fusion zwischen BioNTech und CureVac

Bis zum Jahresende will das Pharmaunternehmen BioNTech den Impfstoffhersteller CureVac übernehmen. Mitte der Woche hatte das Bundeskartellamt für die Übernahme von bis zu 100 Prozent der Anteile grünes Licht gegeben. Insbesondere zur Zeit der Corona-Pandemie waren die Unternehmen noch Konkurrenten gewesen.
vom 17. Oktober 2025
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Beide forschten in der Pandemiezeit an Impfstoffen auf mRNA-Basis gegen das Coronavirus. Die Nutzung der Messenger-RNA-Impfstoffe entwickelt sich zu einer pharmazeutischen Schlüsseltechnologie. Es handelt sich um genetische Impfstoffe, da aus der RNA erst vom Körper des Geimpften das Eiweiß hergestellt wird, das die Immunreaktion auslöst. Das in Mainz beheimatete Pharmaunternehmen BioNTech brachte seinerzeit seinen Impfstoff auf den Markt und erzielte Riesenumsätze, dem Tübinger Unternehmen CureVac gelang dies nicht. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, verfügt BioNTech mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty über ein einziges vermarktetes Produkt. Es wird in Kooperation mit dem US-amerikanischen Unternehmen Pfizer vertrieben. CureVac hingegen verfüge bisher nicht über zugelassene Wirkstoffe in der Vermarktung.

 

Ausreichend Innovationswettbewerb vorhanden

Allerdings gehe der mögliche Anwendungsbereich der mRNA-Technologie „weit“ über Impfstoffe gegen das Corona-Virus hinaus und umfasse auch die Entwicklung onkologischer Wirkstoffe, so das Amt weiter. BioNTech ist mit seinen Forschungsprojekten in diesem Bereich teilweise bereits weit fortgeschritten. CureVac hingegen verfügt nur über wenige Wirkstoffkandidaten und diese befinden sich in präklinischen oder frühen klinischen Studienphasen. „Die Forschungspipelines von BioNTech und CureVac für Arzneimittel weisen keine erheblichen Überschneidungen auf“, so Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. „Soweit Überschneidungen im Hinblick auf die mRNA-Technologie als solche bestehen, haben wir angesichts umfassender Forschungsaktivitäten großer und weltweit tätiger Wettbewerber in diesem Bereich ebenfalls keine Bedenken.“ Eine Beschränkung des Innovationswettbewerbs sei durch die Fusion nicht zu erwarten. Das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass es neben der Nutzung der mRNA-Technologie weitere biotechnologische Verfahren gibt, die für die gleichen medizinischen Zwecke verwendet werden können.

 

Erwerb durch Aktientausch

Der beabsichtigte Erwerb soll durch einen Aktientausch über die Bühne gehen. Geprüft hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung zur Transaktionsschwelle. Diese erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen.

 

Copyright Bild: Mathurin NAPOLY auf Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

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