Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Damit wird das deutsche Verpackungsrecht neu gefasst, um den ab August 2026 geltenden neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung gerecht zu werden. Das Ziel ist es, Abfallvermeidung und Recycling deutlich zu verbessern.
Auf Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, kommen durch den Kabinettsbeschluss bedeutende Änderungen zu. Das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) wird durch das neue Gesetz ersetzt, das die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) aufnimmt und über nationale Regelungen ergänzt.
Erweiterte Zulassungspflichten
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes: Die Zulassungspflichten werden ausgeweitet. Bisher beschränkten sich nationale Verfahren auf duale Systeme, die für Sammlung und Entsorgung haushaltsnaher Verpackungsabfälle zuständig sind. Künftig müssen auch Organisationen, die als sogenannte Herstellerverantwortungsorganisationen für mehrere Hersteller agieren, eine Zulassung beantragen. Unternehmen, die keiner solchen Organisation angehören, sind dazu verpflichtet, eine individuelle Zulassung einzuholen. Die Zulassung erfolgt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die die Akteure mitfinanzieren sollen.
Verstärkte Anforderungen an Abfallvermeidung
Neu ist eine explizite Verpflichtung, Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung umzusetzen. Die EU-Verordnung verlangt, dass systembeteiligte Akteure – inklusive dualer Systeme, Branchenlösungen, Herstellerverantwortungsorganisationen und nicht vertretenen Herstellern – einen Mindestanteil ihrer finanziellen Mittel für Abfallvermeidungsmaßnahmen verwenden. Dazu zählen etwa die Förderung von Mehrweg- und Wiederbefüllsystemen sowie Aufklärungsmaßnahmen über die Nutzung von Mehrwegverpackungen.
Höhere Recyclingquoten
Mit Blick auf Recycling zielt das neue Gesetz auf höhere Quoten ab: Ab 2028 müssen beispielsweise Aluminium- und Eisenverpackungen zu 95 % recycelt werden. Auch Kunststoffverpackungen erhalten eine deutlich erhöhte Recyclingquote. Ab dem Jahr 2028 wird die bisherige Verwertungsquote durch eine verbindliche Recyclingquote von 75 Prozent ersetzt. Mindestens 70 Prozent davon müssen durch werkstoffliches Recycling erreicht werden – fünf Prozentpunkte mehr als nach geltender Rechtslage. Nach Angaben des Umweltministeriums soll damit der Anteil von Kunststoffen, die in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden, weiter zurückgehen.
Copyright Bild: filmbetrachterin für Unsplash
