Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage von Booking gegen das Verbot der geplanten Übernahme der Etraveli Group abgewiesen (Urteil vom 09.09.2026, Az. T-1139/23). Nach Auffassung des Gerichts durfte die EU-Kommission davon ausgehen, dass der Zusammenschluss die bereits beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Reisebüros im Hotelbereich weiter gestärkt hätte. Booking wollte die alleinige Kontrolle über die auf Online-Flugbuchungen spezialisierte Etraveli Group erwerben und dadurch sein eigenes Portal um ein Flugangebot erweitern. Die EU-Kommission hatte den Zusammenschluss jedoch 2023 für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. Sie befürchtete unter anderem höhere Zugangs- und Expansionshürden für bestehende und potenzielle Wettbewerber. Booking ging gegen die Entscheidung vor.
Neue Wettbewerbsbedenken auf digitalen Märkten
Das EuG bestätigte nun die Beurteilung der Kommission. Booking hatte unter anderem argumentiert, die Behörde sei von ihren Leitlinien für nichthorizontale Zusammenschlüsse abgewichen. Das Gericht stellte klar, dass diese Leitlinien die Kommission jedoch nicht daran hindern, neue Formen von Wettbewerbsbedenken zu berücksichtigen, wie sie insbesondere auf digitalen Märkten auftreten können. Im Mittelpunkt stand dabei eine Hebelwirkung zwischen verschiedenen Märkten: Die Kommission ging davon aus, dass Booking seine Position im Bereich der Online-Flugbuchungen nutzen könnte, um seine bereits beherrschende Stellung bei Online-Reisebüros im Hotelbereich weiter zu stärken. Die Leitlinien der Kommission schlössen eine solche Schadentheorie nicht aus. Auch die von Booking geltend gemachten Vorteile des Zusammenschlusses änderten an der Beurteilung nichts. Durch die Übernahme hätte Booking Hotelzimmer verstärkt an Flugkunden vermitteln und ihnen damit verschiedene Reiseleistungen über eine zentrale Plattform anbieten können. Das EuG folgte zudem der Einschätzung der Kommission, dass die von Booking geltend gemachten Effizienzgewinne die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses nicht ausgleichen könnten. Das Gericht wies die Klage von Booking vollständig ab. Das von der EU-Kommission verhängte Verbot der Übernahme bleibt damit bestehen.
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