Beschluss über Umstrukturierungsbeihilfe für Condor nichtig

Das Europäische Gericht (EuG) hat den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem diese die Umstrukturierungsbeihilfe der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Fluggesellschaft Condor genehmigt hatte. Den Beschluss hatte Ryanair mit Klag vor dem EuG angefochten.
vom 14. Mai 2024
image

Wie das Gericht mitteilt, hätte die Kommission die Beihilfe nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigen dürfen. Insofern habe Ryanair hinreichend darlegen können, dass sie Bedenken hätte haben müssen. Diese hätten die Einleitung des Prüfverfahrens gerechtfertigt. Das EuG führt weiter aus, dass es zumindest fraglich war, ob die gewährte Umstrukturierungsbeihilfe dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht wird. Insbesondere sollten diesem Erfordernis zufolge „alle staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers zusichern“, so der EuG in seiner Urteilsbegründung. In dem Beschluss deute indes nichts darauf hin, dass die eine derartige Prüfung vorgenommen hätte. Das EuG stellt allerdings klar, dass Ryanair den Kommissionsbeschluss zugunsten von Condor nur hinsichtlich ihrer Verfahrensrechte im förmlichen Prüfverfahren wahren will. Die irische Fluggesellschaft habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt sein könnte und somit von dem Beschluss auch individuell betroffen sei. Heißt auch: Die Kommission könnte unter Umständen einen neuerlichen und gleichlautenden Beschluss – dann unter Beachtung der Formalia – erlassen.  

 

Ryanair mit vielen Klagen unterwegs

Die Bundesrepublik hatte Condor eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro gewährt, die die EU-Kommission im Juli 2021 auch genehmigt hatte. Mit der staatlichen Unterstützung sollte die ehemalige Thomas-Cook-Tochter die Umstrukturierung bewältigen und ihr Geschäft fortsetzen können. Nach der Insolvenz von Thomas Cook hatte es wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben. In einem anderen Verfahren hatte Ryanair die Corona-Beihilfen zugunsten von Condor zu Fall gebracht, in dem Fall kam es dann zu einem neuerlichen Beschluss der EU-Kommission, mit dem diese Beihilfen gewährt wurden. Eine weitere Klage der irischen Fluggesellschaft gegen ein Rettungsdarlehen in Höhe von 380 Millionen Euro hatte das EuG abgewiesen. In einem anderen Fall hatten Ryanair und Condor sogar noch auf derselben Seite gestanden – sie wehrten sich seinerzeit gegen staatliche Zuschüsse zugunsten der Lufthansa. Letztere hat das Geld bereits zurückgezahlt. 

 

Copyright Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251208_News_Mehrarbeitszuschlag_getty-images-unsplash
Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte 
Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrarbeit. Zu dieser Entscheidung gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG)....
251205_News_Spiegel Wirecard_hoch3fotografie-unsplash
Wirecard-Skandal: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Das Magazin DER SPIEGEL hat sich mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Unterlassungsverfügung im Hinblick auf die Berichterstattung über...
251102_News_GEMA OpenAI_Curated Lifestyle_Unsplash
Im Streit um Liedtexte: GEMA erhält Recht gegen Open AI
Im Verfahren der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen Open AI hat das Landgericht München kürzlich sein Urteil verkündet: Indem der US-amerikanische KI-Konzern...