„Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz nach dem Kabinettsbeschluss zur Gesetzeänderung Mitte Juni 2025. „Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.“ Im Baugesetzbuch sorgt der neu eingeführte § 246e dafür, dass Städte und Gemeinden entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie die Abweichungen vom Bauplanungsrecht nutzen möchten. Künftig können sie auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten, das spart Kosten und vor allem viel Zeit. Bis dato ist es noch so, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplans mehrere Jahre ins Land ziehen. Es geht bei den neuen Rahmenbedingungen nicht nur um Neubauten, gemeint sind ebenso die Erweiterung und Aufstockung von Wohngebäuden beziehungsweise um die Umwidmung in Wohnraum.
In vier Jahren soll Überprüfung folgen
Um die Umwelt weiter zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen, „erheblichen“ Umweltauswirkungen hat, erklärte die Bundesregierung. Auch könne von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen berücksichtigt werden. Die Sonderregelung ist befristet und gilt zunächst bis 2030. Für das Jahr 2029 kündigte die Bundesregierung eine Überprüfung an. Sie will untersuchen, ob die veränderten gesetzlichen Bedingungen tatsächlich Früchte getragen und zu einem gesteigerten Wohnungsbau beigetragen haben. Mit dem Gesetzesentwurf werden zudem befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das betrifft Städte und Ballungsräume, wo bezahlbarer Wohnraum rar ist und selbst Menschen mit höheren Einkommen gestiegene Mieten nicht mehr bezahlen können. Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten, statt bis Ende 2025 nunmehr bis Ende 2030.
Kritik der Oppositionsparteien
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne sprach sich im Ausschuss für sinnvolle Vereinfachungen der Planungsverfahren aus. Der Bau-Turbo wurde abgelehnt, weil er Fehlentwicklungen mit sich bringe. Stattdessen müsse bezahlbarer und klimagerechter Wohnraum geschaffen werden. Der neue Paragraf 246e müsse gestrichen werden, weil er Spekulation und einen weiteren Anstieg der Bodenpreise fördere. Flächenfraß werde begünstigt, und die Kommunen würden unter Druck gesetzt. Planungen mit der Brechstange würden bestenfalls zu einer Erhöhung der Zahl der Bauanträge führen, aber nicht zu mehr Wohnraum. Die Lösung liege nicht in der ungezügelten Ausweisung neuer Baugebiete, sondern im intelligenten Umgang mit dem Immobilienbestand. Für die Fraktion Die Linke geht der Bau-Turbo in die völlig falsche Richtung. Es werde dadurch keine öffentlich festgelegten Mietpreise geben, sondern es werde das Diktum des Marktes gelten. Die Mietenkrise werde weiter angeheizt genauso wie die Bodenspekulation. Die Zersiedelung an den Stadträndern sei ein riesiges Problem. Gebraucht werde vielmehr eine „Umbau-Wende“. Denn es werde im großen Stil das Falsche gebaut, erklärte die Fraktion Die Linke mit Blick auf immer mehr ungenutzte Büroflächen.
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