BAG: Rückgang bei den Fällen, längere BearbeitungsdauerUm gut 25 Prozent sind die Eingänge von Angelegenheiten beim Bundesarbeitsgericht im Jahr 2021 gegenüber 2020 zurückgegangen. Insgesamt sind das 1.521 Sachen gegenüber 2.041 im Vorjahr. Trotzdem hat sich die durchschnittliche Dauer bei der Erledigung in nicht unbeträchtlicher Weise erhöht: Statt gut sechs Monaten benötigten die Richterinnen und Richter nunmehr gut sieben Monate im Schnitt für ein Verfahren.
Diese längere Dauer begründete die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, im Jahrespressegespräch mit der „Überformung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht“. Mit der unionsrechtlichen Durchdringung des deutschen Rechts sei ein höherer Arbeitsaufwand verbunden. Und neben der nötigen unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts seien vermehrt Vorabentscheidungsgesuche an den Europäischen Gerichtshof zu richten.
Um was ging es inhaltlich?
Hinsichtlich der Aufteilung der Verfahren entfielen im Geschäftsjahr 2021 knapp 36 Prozent auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren, rund 60 Prozent auf Nichtzulassungsbeschwerden. Materiellrechtlich betrachtet lagen mit gut 29 Prozent bei den Eingängen die Streitigkeiten um das Arbeitsentgelt vorne, gefolgt von den Verfahren, die sich um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen drehten (rund 25 Prozent). Etwas unter 13 Prozent der Eingänge entfielen auf Tarifvertragsrecht und die Auslegung von Tarifverträgen. Gut sieben Prozent beschäftigten sich mit Betriebsverfassung und Personalvertretung.
Digitalisierung des BAG schreitet voran
Die höchste Quote bei den Erledigungen erreichten die Richterinnen und Richter bei den Fällen, in denen es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ging (knapp 32 Prozent), gefolgt von tarifvertraglichen Angelegenheiten (15 Prozent) und Streitigkeiten um das Arbeitsentgelt (14 Prozent). Die absolute Zahl der Erledigungen überstieg diejenige der Eingänge knapp um 78 (1.599 zu 1.521). Laut eigenen Angaben liegen dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts derzeit keine Angelegenheiten vor. Gegen verschiedene Entscheidungen sind beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden anhängig. Wie Inken Gallner mitteilte, schreitet die Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts voran. Bis zum Ende dieses Jahres sollen alle zehn Senate mit elektronischen Akten arbeiten. Bildnachweise: © BAG
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