BAG entscheidet zu Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen

Das BAG hat eine Freistellungsklausel für unwirksam erklärt, die Arbeitgebern erlaubt, Beschäftigte nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen.
vom 31. März 2026
image
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25. März 2026 (5 AZR 108/25) klargestellt, dass formularmäßig vereinbarte Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sein können. Eine Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, Beschäftigte „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung“ unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. Nach Auffassung des Fünften Senats überwiegt das – auch grundrechtlich geschützte – Interesse des Arbeitnehmers an tatsächlicher Beschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das pauschale Freistellungsinteresse des Arbeitgebers. Die Klausel nehme Beschäftigten die Möglichkeit, im Einzelfall ein besonderes Beschäftigungsinteresse geltend zu machen. Im konkreten Fall ging es um einen Außendienstmitarbeiter, der nach eigener Kündigung freigestellt und zur Rückgabe seines auch privat nutzbaren Dienstwagens aufgefordert worden war. Daraufhin verlangte er eine Nutzungsausfallentschädigung und erhob Klage gegen den Arbeitgeber, da er seine Freistellung für unrechtmäßig hielt.

 

Einzelfallabwägung bleibt maßgeblich

Trotz der Unwirksamkeit der Klausel lässt das Urteil nicht auf eine generelle Unzulässigkeit von Freistellungen schließen. Das BAG betont vielmehr, dass Freistellungen weiterhin möglich sind, wenn im konkreten Fall überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Ob dies der Fall ist, muss das Landesarbeitsgericht (LAG) nun erneut prüfen, nachdem das BAG das Verfahren zurückverwiesen hat.

 

Copyright Bild: Getty Images für Unsplash +

Beitrag von Natalia Maucher

Dies könnte Sie auch interessieren

curated-lifestyle-bCUxR1bpCxQ-unsplash_online
„Super Bowl“ als Marke für Süßwaren? 
Eine Anmelderin wollte „Super Bowl“ für Süßwaren als Wortmarke schützen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Eintragung ab. Ob die Bezeichnung...
TEGUT supermarket recognizable orange signage stands out, offering fresh and organic products. The brand represents premium quality and sustainability, shoppers, Bad Hersfeld, Germany, 03.02
Edeka darf Großteil der tegut-Märkte übernehmen 
Edeka will mehr als 200 tegut-Märkte und weitere Unternehmensteile erwerben. Das Bundeskartellamt sah jedoch in zahlreichen Regionen Wettbewerbsprobleme....
getty-images-k81GCBWjWUU-unsplash_online
50 Millionen Euro an Betrüger überwiesen 
Ein leitender Angestellter tätigt innerhalb weniger Wochen knapp 60 Überweisungen an Betrüger. Sein Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadensersatz....