Arcandor: Anstelle der Vorstände sind Aufsichtsräte schadensersatzpflichtig

Ein umfangreiches Prozessgeschehen herrscht rund um die ehemalige Karstadt/Quelle-Gruppe: Der Insolvenzverwalter machte Schadensersatzansprüche gegen elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Arcandor AG geltend. Die Urteile gegen die Vorstände sind aufgehoben worden, dafür sind nun die Aufsichtsräte dran.
vom 15. April 2022
image

Arcandor: Anstelle der Vorstände sind Aufsichtsräte schadensersatzpflichtig
Ein umfangreiches Prozessgeschehen herrscht rund um die ehemalige Karstadt/Quelle-Gruppe: Der Insolvenzverwalter machte Schadensersatzansprüche gegen elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Arcandor AG geltend. Die Urteile gegen die Vorstände sind aufgehoben worden, dafür sind nun die Aufsichtsräte dran.
Insgesamt beliefen sich die Schadensersatzansprüche auf rund 175 Millionen Euro. Die erste Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen hatte die Klage gegen vier Vorstandsmitglieder für gerechtfertigt angesehen. Ihnen wurden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien vorgeworfen. Die Vermögensbewegungen beruhten auf den sogenannten Oppenheim/Esch-Verträgen der Arcandor AG. Im Mittelpunkt der Verurteilung stand die Durchführung von Verträgen für das Karstadt-Warenhaus in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
 

Keine Pflichtverletzungen bei Vorständen

Nun musste der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über diverse Berufungen entscheiden. Diese wurden vom Insolvenzverwalter, den verurteilten Vorständen und der bereits in erster Instanz als Streithelfer der Beklagten auftretende D&O-Versicherer eingelegt. Dabei kam nun die Entlastung der ehemaligen Vorstandsmitglieder heraus. Zu ihnen gehört auch der frühere Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Middelhoff. Der Senat konnte keine Pflichtverletzungen in deren Person feststellen. Die von ihnen zu verantwortenden Vertragsabschlüsse seien „aufgrund anderer bereits bestehender vertraglicher Verpflichtungen nicht pflichtwidrig gewesen“, so das OLG Hamm.
 

Aufsichtsräte verletzen Aufsichtspflichten

Zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 53,6 Millionen Euro sind nun aber die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder verurteilt worden. Ihnen warf man vor, Schadensersatzansprüche gegen Vorstände nicht fristgemäß geltend gemacht zu haben. Im Hinblick auf die Oppenheim/Esch-Verträge hätten sie insofern ihre Überwachungspflichten verletzt. Das OLG Hamm führt aus, dass die Aufsichtsräte noch im November 2006 empfohlen hätten, von der Geltendmachung dieser Ansprüche abzusehen – obwohl ein paar Tage später, Anfang Dezember, Verjährungseintritt drohte. Die Revision ist nicht zugelassen, es bleibt den Parteien mithin nur der Weg über die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH.Bildnachweise: © IMAGO /Future Image

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

251209_News_Skiunfall_cyprien-delaporte-unsplash
Unfall auf Skitour ist kein Arbeitsunfall
Ein Skiausflug ist nicht als Dienstreise zu werten, wenn der Freizeit- und Erholungscharakter überwiegt – auch, wenn Teilnehmer dabei Geschäftsbeziehungen...
251208_News_Mehrarbeitszuschlag_getty-images-unsplash
Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte 
Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrarbeit. Zu dieser Entscheidung gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG)....
251205_News_Spiegel Wirecard_hoch3fotografie-unsplash
Wirecard-Skandal: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Das Magazin DER SPIEGEL hat sich mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Unterlassungsverfügung im Hinblick auf die Berichterstattung über...