Ob eine Werbung irreführend im Sinne des Gesetzes sei, hänge davon ab, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorrufe. Das sind in diesem Fall die potenziellen Käufer der Uhr. Und das Gericht geht davon aus, dass diese „geprägt ist durch das allgemein bekannte, von der Europäischen Union unterzeichnete Pariser Übereinkommen von 2015“. Danach dürften zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch ein Senken des Kohlenstoffdioxids entzogen werden. Viele Unternehmen bewerben ihre Produkte damit, dass sie Wälder aufforsten, die für diese Senkung geeignet sind. Der Werbeslogan Apples lautet: „Die Apple Watch ist unser erstes CO2-neutrales Produkt.“ Das Unternehmen berief sich darauf, zum Ausgleich der CO2-Bilanz ein Waldprojekt in Paraguay zu betreiben.
Fragwürdiges Pufferkonto
Konkret handele es sich dabei um Eukalyptus-Plantagen auf angepachteten Grundstücken. Die Kammer des Landgerichts erkannte jedoch, dass 75 Prozent der Projektfläche nur bis zum Jahr 2029 bestünden. Insofern sei eine Kompensation auch nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Interessierte Konsumenten würden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass CO2-Neutralität bis in das Jahr 2050 gewährleistet sei. Apple ist es im Verfahren nicht gelungen nachzuweisen, dass sämtliche Pachtverträge nach 2029 verlängert werden. Insofern bestehe keine gesicherte Perspektive für die Fortsetzung des Waldprojekts, so das Landgericht Frankfurt. Auch die Argumentation des Unternehmens, die Unsicherheit im Hinblick auf die Verlängerung der Pacht mit einem sogenannten „Verra-Pufferkonto“ abgesichert zu haben, verfing nicht. Verra ist ein weltweit tätiger Zertifizierer von CO2-Zertifikaten. Bereits 2023 hatten „Die ZEIT“ und „The Guardian“ veröffentlicht, dass Verra offenbar „über Jahre viele Millionen wertlose CO2-Zertifikate ausgegeben hatte“. Kompensationsprojekte, die den Schutz bestehender Wälder versprachen, seien demnach „massiv überschätzt“ worden.
Maßnahmen von Apple reichen nicht
Wie das Landgericht mitteilt, ermöglichten die Verified Carbon Standards (VCS) Apple lediglich die weitere Überwachung des Waldprojekts. In der Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende der Kammer: „Die Möglichkeit, den entfernten Teil des Projektgebiets für die verbleibende Laufzeit lediglich zu überwachen und erst im Fall des Verlusts den Mechanismus des Pufferkontos eingreifen zu lassen, stellt keine dem Fortbestand des Waldprojekts über das Jahr 2029 hinaus gleich geeignete Maßnahme zur Kompensation von CO2 dar.“ Keinen Erfolg hatte die Klage, soweit beanstandet worden war, das Logo „Carbon Neutral“ werde als Gütesiegel missverstanden. Dagegen spräche schon die Gestaltung. Verbraucher würden es als Erkennungszeichen verstehen, dass das Produkt nach den Maßstäben von Apple als CO2-neutral eingeordnet wird.
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