Deutschland will das Übereinkommen am 26. Januar 2026 unterzeichnen. Staaten, die die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen. Gemäß dem Übereinkommen müssen die Unterzeichnerstaaten dafür sorgen, dass Anwältinnen und Anwälte ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne sich körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen ausgesetzt zu sehen. Wenn solche Umstände eine Straftat darstellen, müssen die Vertragsparteien eine wirksame Untersuchung durchführen. Neben den Maßnahmen zum Schutz beinhaltet das Übereinkommen Aspekte wie das Recht auf Berufsausübung, Berufsrechte, die Meinungsäußerungsfreiheit sowie Disziplinarverfahren. Sicherstellen müssen die Unterzeichnerstaaten zudem die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung und die Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Das Übereinkommen bezieht sich nicht nur auf die Einzelpersonen, sondern auch auf ihre Berufsverbände.
Weltweit Rechtssysteme unter Druck
Viele der Regelungen des Übereinkommens sind im deutschen Recht bereits umgesetzt. Aus Regierungskreisen heißt es, dass die Konvention auch auf nationaler Ebene helfe, die Resilienz des Anwaltsberufs zu stärken. Punktueller Umsetzungsbedarf bestehe etwa im Bereich der Strafprozessordnung, wo der Schutz von Rechtsanwältinnen und -anwälten bei Durchsuchungen verbessert werden müsse. Von einer „zentralen Rolle der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtssystem“ sprach Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig anlässlich der Bekanntgabe, dass Deutschland das Übereinkommen ratifizieren wird. „Wir beobachten, dass weltweit Rechtssysteme unter Druck geraten. Davon ist auch die Anwaltschaft betroffen. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Anwaltsberufs setzen wir ein wichtiges Zeichen für den Multilateralismus.“ Verteidigt werde nicht nur ein Berufsstand, sondern ein Organ der Rechtspflege und damit die Grundpfeiler des Rechtsstaats. „Wo Anwältinnen und Anwälte sicher arbeiten können, bleibt auch die Freiheit der Gesellschaft geschützt.“
Viele Staaten sind schon dabei
Das vom Europarat ausgearbeitete Übereinkommen wurde am 12. März vom Ministerkomitee angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Es können auch Nichtmitgliedstaaten beitreten. Völkerrechtlich tritt es in Kraft, wenn es von acht Ländern ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats, dem neben den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union weitere 19 Staaten angehören. Es haben bereits zahlreiche Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und damit ihre Zustimmung zu dem Vertrag signalisiert.
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